Wenn Sie sich nicht wohl fühlen und sich in medizinisch notwendige Heilbehandlung begeben müssen, haben Sie grundsätzlich eine freie Arztwahl in der Auslandskrankenversicherung Care Expatriate. |
Welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden, richtet sich – neben den vertraglichen Vereinbarungen – danach, ob und welche Bemessungsgrundlage für eine Abrechnung des Arztes in Ihrem Aufenthaltsland vorhanden ist. |
Stationäre Aufenthalte lösen in der Regel hohe Kosten aus. Um das Kostenrisiko für Sie und die Gesellschaft gering zu halten, muss eine stationäre Behandlung innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland der Care Concept AG unverzüglich, spätestens jedoch 5 Tage nach dem Beginn der Behandlung telefonisch oder in Textform gemeldet werden. |
Ja! Um unnötige Kostenrisiken für Sie und den Versicherer zu vermeiden, muss bei der Advigon Versicherung AG oder der Care Concept vor Behandlungsbeginn für folgende Leistungen eine vorherige Kostenzusage in Textform (E-Mail, Fax oder Post) eingeholt werden, sofern diese nach dem gewählten Tarif versichert sind:
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Ja! Eine vorherige Kostenübernahme muss beantragt werden für eine medizinisch notwendige Versorgung des Gebisses mit Zahnersatz, auch dann, wenn die Versorgung mit Zahnersatz aus Anlass eines Unfalles erforderlich wird. In diesem Rahmen muss der Zahnarzt einen "Heil- und Kostenplan" für die geplanten Maßnahmen erstellen. Bitte senden Sie diesen
innerhalb von 2 Wochen unter vollständiger Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer im Original an folgende Adresse: |
Als Zahnersatz gelten prothetische Maßnahmen einschließlich Stiftzähne (stiftfixierte Kronen), Einlagefüllungen, Überkronungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes) und kieferorthopädische Behandlungen. |
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