Care Visa Protect - günstige Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste mit einem Visum / Incomingversicherung

Beschreibung



Care Visa Protect | Unfall-, Haftpflicht- & Krankenversicherung (Incomingversicherung) für ausländische Gäste mit einem Visum

Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen [AVB].

Warum eine Incoming-Versicherung für den ausländischen Gast mit Visumspflicht?

Viele ausländische Staatsbürger, die sich für eine bestimmte Zeit in Deutschland, in der EU bzw. den Schengen-Staaten inkl. der Schweiz und Liechtenstein mit einem Visum aufhalten, haben oft keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz. Krankheiten oder Unfälle lassen sich jedoch leider nie ganz ausschließen und können mit erheblichen finanziellen Einbußen verbunden sein.

Egal, ob Sie privat oder geschäftlich visumspflichtig unterwegs sind, mit der Versicherung Care Visa Protect sind Sie gegen die Kosten medizinisch notwendiger Versorgung abgesichert.

Geltungsbereich/Laufzeit

Der Tarif Care Visa Protect ist eine reine Incomingversicherung und gilt bei Einreisen mit einem Visum in die Bundesrepublik Deutschland oder in ein EU-Land. Die Laufzeit kann von einem Tag bis zu 92 Tagen gewählt werden oder für "multiple Visa" für beliebig viele Reisen bis insgesamt 92 Tage innerhalb eines Versicherungsjahres.

Leistungsbeschreibung

Wir erstatten Ihnen in der Krankenversicherung die nachgewiesenen Kosten bei Krankheit oder Unfall in Deutschland, Österreich und allen EU-Ländern sowie in der Schweiz, Liechtenstein und den Schengen-Staaten unter anderem für:

  • Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Fachärzten
  • Stationäre Behandlung im Krankenhaus
  • schmerzstillende Zahnbehandlung, inklusive einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von vorhandenem Zahnersatz
  • ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
  • Ãœberführung bei Tod in das Heimatland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,– EUR
  • medizinisch sinnvoller und ärztlich angeordneter Rücktransport
  • Höchstleistung pro Vertrag 50.000,– EUR
Wichtige Hinweise Care Visa Protect
  • Die Versicherung endet mit Vollendung des 75. Lebensjahres.
  • Der Versicherungsschein ist Ihr Nachweis für den beantragten Versicherungsschutz. Der Versicherungsschein wird Ihnen nach erfolgter Antragsbearbeitung von uns zugesandt.
Was nicht versichert ist - Leistungsausschlüsse

So leistet der Versicherer nicht für

  • Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehen bzw. bekannt sind sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung behandelt worden sind.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Jahresprämie

Falls Sie mehrfach innerhalb eines Jahres mit multiplen VisaBei mehrfachen Einreisen innerhalb eines Jahres mit einem Visum, spricht man von multiplen Visa in die Bundesrepublik Deutschland oder in ein EU-Land einreisen möchten, können Sie sich im Tarif Care Visa Protect für eine Jahresgebühr von 110,– EUR, bzw. 215,– EUR versichern.

Prämienübersicht Care Visa Protect
Tagesprämie Krankenversicherung
bis 64 Jahre 65 - 74 Jahre
Mindestprämie pro Person: 8,50 EUR
Jahresprämie Krankenversicherung
"Multiple Visa" Bei mehrfachen Einreisen innerhalb eines Jahres mit einem Visum, spricht man von multiplen Visa

für beliebig viele Reisen bis zu insgesamt 92 Tage innerhalb eines Versicherungsjahres
bis 64 Jahre 65 - 74 Jahre

Unfallversicherung oder Unfall-/Haftpflichtversicherungspaket

Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt. Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung:


Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.
Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Minderung Ihrer Arbeitsleistung durch Invalidität oder bei Tod nach einem Unfall.

Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket mit folgendem Umfang an:

Privathaftpflichtversicherung Typ S Typ M Typ XL
Deckungssummen für Personen- und Sachschäden pauschal Typ S: 1 Mio. EUR Typ M: 2 Mio. EUR Typ XL: 2.5 Mio. EUR
Abschiebekosten zur Absicherung bei Verpflichtungserklärungen des Versicherungnehmers gegenüber deutschen Behörden Typ S: 1.000,– EUR Typ M: 2.000,– EUR Typ XL: 3.000,– EUR
Mitversicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen, Eigenanteil 10 %, mindestens 250,– EUR je Schadenereignis Typ S: 10.000,– EUR Typ M: 25.000,– EUR Typ XL: 50.000,– EUR
Schlüsselverlustrisiko für private Wohnungen (bzw. Zimmer oder Apartment), Eigenanteil 100,– EUR je Schadenereignis Typ S: - Typ M: - Typ XL: 1.000,– EUR
Berufshaftpflicht Typ S: - Typ M: - Typ XL: bis 25.000,– EUR
Forderungsausfallversicherung Typ S: - Typ M: - Typ XL: bis 10.000,– EUR
Heimatlanddeckung
(ab Laufzeit ein Jahr)
Typ S: 6 Wochen Typ M: 6 Wochen Typ XL: 6 Wochen
Allgemeiner Selbstbehalt je Schadenfall Typ S: 250,– EUR Typ M: 0,– EUR Typ XL: 0,– EUR
Unfallversicherung Typ S Typ M Typ XL
Invaliditäts-Grundsumme Typ S: - Typ M: 30.000,– EUR Typ XL: 40.000,– EUR
Maximale Invaliditätssumme bei Progressionstaffel 350 % Typ S: - Typ M: 105.000,– EUR Typ XL: 140.000,– EUR
Todesfallsumme bei Unfalltod Typ S: - Typ M: 15.000,– EUR Typ XL: 25.000,– EUR
Bergungskosten nach einem Unfall Typ S: - Typ M: 7.500,– EUR Typ XL: 10.000,– EUR
Unfallbedingte kosmetische Operationen Typ S: - Typ M: 2.500,– EUR Typ XL: 5.000,– EUR
Monatsprämie* Typ S: 2,– EUR Typ M: 4,– EUR Typ XL: 7,50 EUR
* Die Prämie muss als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit bezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie.
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Bedingungen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung .

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.


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