Versicherungsfähig bis zum vollendeten 74. Lebensjahr sind
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den EU-, Schengen-Staaten, der Schweiz und Liechtenstein.
- Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich sowie Staatsangehörige der EU-, Schengen-Staaten, der Schweiz und Liechtenstein mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland
- Personen mit anderer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland, sofern Sie Ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich haben
Nicht versicherbar trotz Beitragszahlung
- sind Personen, die illegal eingereist sind
- sind in der Unfallversicherung außerdem Personen, die dauern pflegebedürftig sind und Geisteskranke.
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