incoming:
- Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, den EU-, Schengen-Staaten, der Schweiz und Liechtenstein.
Ausgeschlossen davon sind Personen, die
- Leistungssport betreiben,
- im Rahmen Ihrer Reise eine körperliche oder sportliche Tätigkeit gegen Entgelt ausüben,
- illegal eingereist sind,
- dauern pflegebedürftig sind.
outgoing:
- Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich sowie Staatsanghörige der EU-, Schengen-Staaten, der Schweiz und Liechtenstein mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland
- Personen mit anderer Staatsangehörigkeit während eines Aufenthaltes im Ausland, sofern Sie Ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich haben
Versicherungsfähig sind Personen bis zum vollendeten 75. Lebensjahr (75. Geburtstag).
|