Care Austria - Krankenversicherung für Reisende, Besucher, Studenten, Sprachschüler, Working Holiday und Au-pairs in Österreich

Beschreibung



Ausführliche Beschreibung Versicherungstarif für Österreich Care Austria / Care Austria 364
Education und Standard
Designelement zur Österreich Versicherung
Designelement zur Österreich Versicherung
Designelement zur Österreich Versicherung
Designelement zur Österreich Versicherung
Designelement zur Österreich Versicherung
Designelement zur Österreich Versicherung
Designelement zur Österreich Versicherung
Designelement zur Österreich Versicherung
Warum eine Krankenversicherung für den Österreichaufenthalt?

Reisende, Gäste, Besucher, Sprachschüler, Teilnehmer an Sprachkursen und Studenten, die sich für eine bestimmte Zeit in Österreich aufhalten, benötigen häufig eine Aufenthaltsbewilligung. Voraussetzung für die Erteilung dieser Aufenthaltsbewilligung ist eine alle Risiken abdeckende Krankenversicherung.

von allen österreichischen Behörden anerkannt!Die Österreich-Krankenversicherung Care Austria/Care Austria 364 wird von allen Magistraten in Österreich anerkannt (z.B. MA35), denn die Erstattung erfolgt analog der österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), sofern sich Abweichungen zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben sollten. Teilweise liegen die Leistungen über denen der ÖGK, wie z.B. die Behandlungen bei Wahlärzten und in privaten Krankenhäusern oder die professionelle Zahnreinigung.

Die Versicherung für Österreich Care Austria kann für zwei verschiedene Laufzeiten abgeschlossen werden: Care Austria mit einer unbegrenzten Laufzeit und Care Austria 364 mit einer maximalen Laufzeit von 364 Tagen.

Care Austria/Care Austria 364 Education und Care Austria/Care Austria 364 Standard

  • Care Austria Standard/Care Austria 364 Standard kann für Aufenthalte von Personen zwischen 0 und 74 Jahren gebucht werden.
  • Care Austria Education/Care Austria 364 Education richtet sich speziell an Studierende, Sprachschüler und Au-pairs und an Personen, die sich zum Zweck der (Weiter-)bildung in Österreich aufhalten, z.B. Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen und Trainees im Alter von 12 bis 35 Jahren und bietet eine besonders günstige Prämie: 51 EUR/Monat für Aufenthalte bis 364 Tage und 56 EUR/Monat für Aufenthalte über 364 Tage.

Wichtige Leistungen

Das Leistungsspektrum unterscheidet sich nicht je nach Versicherungsdauer (Care Austria 364 für bis zu 364 Tage oder Care Austria unbefristet). Auch die ermäßigte Prämie für Bildungsaufenthalte hat keinen Einfluss auf das Leistungsspektrum.

Versichert sind folgende Leistungen:

Krankenversicherung

  • ambulante Heilbehandlung bei gesetzlich anerkannten und zugelassenen Ärzten, freie Arztwahl
  • stationäre Behandlung in privaten und öffentlichen Krankenhäusern (Mehrbettzimmer; allgemeine Pflegeklasse)
  • Krankentransport ins Krankenhaus zur stationären Behandlung
  • Kostenübernahme bei ärztlich verordneten Medikamenten und Verbandmitteln
  • Hilfsmittel bis maximal 2.500,– EUR

Schwangerschaft und Entbindung

  • Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen – sofern die Schwangerschaft bei
    Versicherungsbeginn bzw. Beantragung der Vertragsverlängerung noch nicht bestanden hat
  • Entbindung (Wartezeit 8 Monate)

Zahnbehandlung und Zahnersatz

  • medizinisch notwendige Zahnbehandlung (einfache Ausführung) zu 100 %
  • jährliche zahnmedizinische Kontrolluntersuchung
  • jährliche Zahnreinigung
  • medizinisch notwendiger Zahnersatz (auch Reparaturen) zu 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages bis maximal 750 ,– EUR ( Achtung: unbedingt Heil- und Kostenplan vorlegen, da sonst nur 50 % übernommen werden)
  • unfallbedingter Zahnersatz (einschließlich Reparaturen) zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages bis max. 3.000,– EUR( Achtung: unbedingt Heil- und Kostenplan vorlegen, da sonst nur bis zu 500,– EUR geleistet wird)

Rücktransport

  • Mehrkosten eines medizinisch sinnvollen, ärztlich verordneten Rücktransportes ins Heimatland

Sonstiges

  • Ãœberführungskosten und Bestattungskosten bei Tod der versicherten Person bis zu 25.000,– EUR
  • Nachhaftung bis zu 4 Wochen
  • Versicherungsschutz bei Ferienaufenthalten im Heimatland
    • bis zu 14 Tage (Laufzeit bis 4 Monate inkl. aller Verlängerungen)
    • bis zu 28 Tage (Laufzeit ab 4 Monate bis 364 Tage inkl. aller Verlängerungen)
  • Versicherungsschutz in der EU (ausgenommen Heimatland)
    • Care Austria (unbefristet): unbegrenzt
    • Care Austria 364: max. 30 Tage
Der Aufenthalt muss der Care Concept AG vorher schriftlich mitgeteilt werden.
Prämienliste:

Wenn Sie maximal 364 Tage in Österreich bleiben, können Sie den besonders günstigen Care Austria 364 beantragen. Bei Aufenthalten ab 365 Tagen ist der Care Austria erste Wahl. Falls Sie nicht sicher ausschließen können, dass Sie vielleicht länger als 364 Tage in Österreich bleiben, empfehlen wir dringend den Abschluss der unbefristeten Variante, da so keine erneute Gesundheitsprüfung nötig ist. Wenn Sie Österreich verlassen, können Sie Ihre Versicherung vorzeitig beenden.
Eventuell zu viel gezahlte Prämien erstatten wir Ihnen zurück.
Care Austria/Care Austria 364 können Sie außerdem für zwei unterschiedliche Zielgruppen abschließen.

  • Care Austria Education/Care Austria 364 Education für die Zielgruppe Studenten, Sprachschüler, Au-pairs und Aus- und Weiterbildungsreisende zwischen 12 und 35 Jahren
  • Care Austria Standard/Care Austria 364 Standard für alle Reisenden von 0 bis 74 Jahren

Die Prämien für den Care Austria Education/Care Austria 364 Education ist besonders günstig. Die Prämie für den Care Austria Standard/Care Austria 364 Standard ist nach dem Alter der versicherten Personen gestaffelt.

Ihre Prämie hilft:

Mit Abschluss der Krankenversicherung Care Austria helfen Sie bedürftigen Menschen im Kongo. Denn wir spenden ein Prozent der Prämieneinnahmen im Tarif Care Austria (unbefristet) an das Deutsche Institut für ärztliche Mission e.V. (Difäm), das damit chronisch kranken Menschen im Kongo Zugang zu medizinischer Versorgung ermöglicht.

mehr erfahren

Prämienübersicht Care Austria (unbegrenzt)
Krankenversicherung
Care Austria Education*1 Care Austria Standard*2
Alter 12 - 35 Jahre 0 - 49 Jahre 50 - 64 Jahre 65 - 74 Jahre

*1 Von der Rabattgruppe profitieren Studenten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler, Working Holiday, Work ’n’ Travel, Au-pairs, Trainees, Volontäre. Die Prämie ist für sechs Jahre garantiert, sofern die Voraussetzungen zur Gewährung des Rabatts weiter bestehen.
*2 Es gilt eine Dynamik, nach der die Prämien alle vier Jahre erhöht werden können. Frühester Termin hierfür ist der 01.01.2024.

Prämienübersicht Care Austria 364*
Krankenversicherung
Care Austria 364 Education*3 Care Austria 364 Standard
Alter 12 - 35 Jahre 0 - 64 Jahre 65 - 74 Jahre

* Die Prämien sind für die gesamte Laufzeit garantiert.
*3 Abschließbar für Studenten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler, Working Holiday, Work ’n’ Travel, Au-pairs, Trainees, Volontäre.

Hinweise zum Versicherungsschutz
  1. Wer kann sich mit dem Care Austria/Care Austria 364 Education versichern?
    Zur Durchführung von Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen können sich Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben und vor Einreise einen ständigen Wohnsitz außerhalb Österreichs hatten für Aufenthalte in der Republik Österreich über den Care Austria/Care Austria 364 Education versichern. Die versicherte Person muss bei Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung mindestens 12 und darf nicht älter als 35 Jahre sein.
    Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    Hinweis: Der Hauptgrund des Aufenthaltes in Österreich muss die Aus- bzw. Weiterbildung sein: z.B. Studenten, Sprachschüler, Au-pairs, Working Holiday, Trainees.
  2. Wer kann sich mit dem Care Austria/Care Austria 364 Standard versichern?
    Im Care Austria/Care Austria 364 Standard können sich Ausländer (Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft haben und vor Einreise einen ständigen Wohnsitz außerhalb Österreichs hatten) versichern, die nach Österreich reisen.
    Die versicherte Person darf zu Beginn der Versicherung nicht älter als 74 Jahre sein.
    Der Versicherungsnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.
  3. Geltungsbereich
    • Care Austria 364 (für max. 364 Tage)
      • in Österreich
      • im Heimatland zeitlich befristeter Schutz (14 oder 28 Tage je nach Vertragslaufzeit)
      • in EU/Schengen-Staaten zeitlich befristeter Schutz (30 Tage)
    • Care Austria (unbefristet)
      • in Österreich und allen EU-Staaten unbegrenzt
      • im Heimatland und Schengen-Staaten zeitlich befristeter Schutz (14 oder 28 Tage je nach Vertragslaufzeit)

  4. Wie erfolgt der Vertragsabschluss?
    Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Innerhalb von zwei Arbeitstagen erhalten Sie nach erfolgreicher Prüfung eine E-Mail mit Ihrer Polizze und weiteren wichtigen Dokumenten.


Bitte beachten Sie:
Der Zahlungseingang bei der Care Concept® AG gilt als erfolgt, wenn mit Vertragsabschluss eine
Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt wird und das angegebene Konto zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs entsprechende Deckung aufweist.

  1. Versicherungsdauer und Wartezeit
    Der Versicherungsvertrag muss für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abgeschlossen werden. Er beginnt und endet zu den im Versicherungsschein genannten Zeitpunkten; er muss innerhalb von einem Jahr nach Einreise in die Republik Österreich bzw. vor Antritt des Aufenthalts in Österreich abgeschlossen werden. Care Austria 364 endet in der Krankenversicherung nach spätestens 364 Tagen. Care Austria wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
    Liegt Ihre Einreise länger als ein Jahr zurück, können Sie Care Austria ebenfalls abschließen, allerdings nur sofern eine lückenlose Vorversicherung vorliegt. In Österreich gelten die Wartezeiten analog zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), ansonsten wie in den Bedingungen festgelegt.
  2. Verlängerung (Anschlussvertrag)
    Wenn Sie die Care Austria (unbefristet) wählen, gilt Ihre Versicherung auf unbestimmte Zeit und muss nicht verlängert werden. Dauert der Aufenthalt im Care Austria 364 (max. 364 Tage) länger als geplant, sollten Sie vor Vertragsablauf einen Anschlussantrag im Care Austria abschließen. Der Versicherer muss diesem ausdrücklich zustimmen. Bei Verlängerungen sind nur die Versicherungsfälle versichert, die nach der Beantragung der Verlängerung neu eingetreten sind, deshalb ist es ratsam, von Beginn an längere Laufzeiten oder direkt Care Austria (unbefristet) abzuschließen. Jeder Anschlussvertrag muss unmittelbar an die Vorversicherung anschließen.
  3. Kündigung – Stornierung
    Eine vorzeitige Beendigung ist möglich, wenn die versicherte Person
    • endgültig Österreich verlässt oder
    • eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung erhält oder ihren ständigen Wohnsitz nach Österreich verlegt oder die österreichische Staatsbürgerschaft annimmt oder
    • die Voraussetzung für die Weiterführung des Vertrages entfällt, z. B. in der Österreichversicherung Care Austria/Care Austria 364 Education durch die Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme. In diesem Fall ist nach Mitteilung eine Weiterversicherung im Care Austria Standard möglich.
    Die Versicherung kann frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die entsprechende Mitteilung bei der Care Concept® AG in Textform eingeht. Für jede Rücküberweisung zuviel gezahlter Prämien wird eine Verwaltungsgebühr von 5,– EUR erhoben.

Für weitere Fragen steht Ihnen die Care Concept® AG unter den gebührenfreien Service-Nummern aus dem deutschen Festnetz gerne zur Verfügung.
Telefon: 0800 -977 35000800 -977 3500
Fax: 0800 - 977 35 35

Ansonsten wählen Sie:
Telefon: +49 228 - 977 35 - 11+49 228 - 977 35 - 11  Fax: +49 228 97735911
E-Mail :

Was ist nicht versichert?

Abweichend von untenstehender Liste erfolgt die Erstattung in der Republik Österreich analog der Österreichischen Gesundheitskasse, sofern sich Abweichungen zu den AVB ergeben. Für Geltungsbereiche außerhalb der Republik Österreich gelten die Ausschlüsse wie unten beschrieben.

  • Krankheiten und Unfallfolgen, deren Behandlung im Ausland einer der Gründe für den Antritt der Reise war
  • Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten
  • Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kernenergie, Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an Unruhen verursacht und nicht ausdrücklich in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind
  • Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen
  • Entziehungsmaßnahmen einschließlich Entziehungskuren
  • ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort
  • Behandlungen durch Ehegatten, Partner/in einer gesetzlich eingetragenen Lebenspartnerschaft, Eltern oder Kinder
  • Behandlungen durch den Versicherungsnehmer oder Personen, mit denen die versicherte Person innerhalb der eigenen oder einer Gastfamilie zusammen lebt
  • durch Siechtum, Pflegebedürftigkeit oder Verwahrung bedingte Behandlung / Unterbringung
  • bei Versicherungsbeginn bzw. bei Beantragung einer Vertragsverlängerung bestehende Schwangerschaften und deren Folgen
  • Immunisierungsmaßnahmen
  • Hilfsmittel, die (nicht aufgrund eines Unfalles) innerhalb des versicherten Zeitraumes erstmals notwendig werden
  • Behandlungen wegen Sterilität, einschließlich künstlicher Befruchtungen
  • Behandlungen von HIV-Infektionen und deren Folgen, die vor Versicherungsbeginn bzw. Beantragung der Vertragsverlängerung festgestellt wurde
  • Selbstmord, Selbstmordversuch und Folgen
  • Organspenden und Folgen

Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Wichtige Hinweise im Schaden- bzw. Krankheitsfall
My Care Concept Kundenportal:

My Care Concept KundenportalSie haben einen Schadenfall und möchten nun Belege, beispielsweise Arztrechnungen oder Apothekenquittungen, bei uns einreichen? Oder wir haben Sie im Zusammenhang mit einem Erstattungsantrag um Auskünfte gebeten (beispielsweise Selbstauskünfte oder Einreisenachweise). Diese Dokumente können Sie hier schnell und bequem hochladen: My Care Concept Kundenportal
Ihr Vorteil: Sie brauchen uns nichts per Post oder E-Mail zu schicken* und Sie erhalten sehr schnell die vertraglichen Leistungen.
*Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Originale anzufordern.

Care Concept RechnungsApp:

Care Concept RechnungsAppMit unserer Care Concept RechnungsApp können Sie Dokumente schnell und einfach von überall mit dem Handy oder Tablet scannen und sicher an uns übermitteln:
Care Concept RechnungsApp

Ihr Vorteil: Sie brauchen uns nichts per Post oder E-Mail zu schicken* und Sie erhalten sehr schnell die vertraglichen Leistungen.
*Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Originale anzufordern.

Kontaktangaben:
Care Concept® AG
Postfach 30 02 62

53182 Bonn

Telefon: 0800 -977 35000800 -977 3500 (bei Anrufen aus dem deutschen Festnetz) oder +49 228 977 35-22+49 228 977 35-22
Fax: 0800 9773535 oder +49 228 97735-922
E-Mail :

Bei Haftpflicht
Bei Haftpflichtschäden sollte dem Geschädigten gegenüber kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Prüfung, ob ein Verschulden vorliegt, erfolgt ausschließlich durch die Care Concept AG®.

Bei Unfall
Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der Care Concept® spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.

Bei Krankheit
Bei ambulanter Behandlung legen Sie dem Arzt bitte den Ihnen mit dem Versicherungsschein zugesandten – von Ihnen unterschriebenen – Behandlungsschein vor. Um Ihnen unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen, zahlen wir die versicherten Leistungen aus dem Vertrag in Österreich direkt an den Arzt, gegebenenfalls unter Abzug der vereinbarten Selbstbehalte.

Bei stationärer Behandlung veranlassen Sie bitte das Krankenhaus, eine Kostenübernahmeerklärung bei der Care Concept AG®, unter der Fax-Nr. +49 228 97735-922 zu beantragen. Anfallende Rezeptkosten werden – bei Anspruch – nach Erhalt der entsprechenden Arztrechnung auf das uns angegebene Konto des Versicherungsnehmers erstattet.

Hinweis: Bei Behandlungen senden Sie bitte die bezahlten Rechnungen über das Service Portal oder die Care Concept RechnungsApp an die Care Concept AG®. Bitte achten Sie darauf, dass der Arzt auf den Belegen die Diagnose vermerkt. Eine Erstattung würde dann auf das uns angegebene Konto des Versicherungsnehmers erfolgen.



Die Behandlungskosten für Unfallschäden sind in der Krankenversicherung abgedeckt. Bleibende Invaliditätsschäden können nur über eine Unfallversicherung abgesichert werden. Wir raten deshalb zum Abschluss einer Unfallversicherung.



Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.
Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Minderung Ihrer Arbeitsleistung durch Invalidität oder bei Tod nach einem Unfall.

Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket mit folgendem Umfang an:

Privathaftpflichtversicherung Typ S Typ M Typ XL
Deckungssummen für Personen- und Sachschäden pauschal Typ S: 1 Mio. EUR Typ M: 2 Mio. EUR Typ XL: 2.5 Mio. EUR
Abschiebekosten zur Absicherung bei Verpflichtungserklärungen des Versicherungnehmers gegenüber deutschen Behörden Typ S: 1.000,– EUR Typ M: 2.000,– EUR Typ XL: 3.000,– EUR
Mitversicherung von Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen, Eigenanteil 10 %, mindestens 250,– EUR je Schadenereignis Typ S: 10.000,– EUR Typ M: 25.000,– EUR Typ XL: 50.000,– EUR
Schlüsselverlustrisiko für private Wohnungen (bzw. Zimmer oder Apartment), Eigenanteil 100,– EUR je Schadenereignis Typ S: - Typ M: - Typ XL: 1.000,– EUR
Berufshaftpflicht Typ S: - Typ M: - Typ XL: bis 25.000,– EUR
Forderungsausfallversicherung Typ S: - Typ M: - Typ XL: bis 10.000,– EUR
Heimatlanddeckung
(ab Laufzeit ein Jahr)
Typ S: - Typ M: - Typ XL: 6 Wochen
Allgemeiner Selbstbehalt je Schadenfall Typ S: 250,– EUR Typ M: 0,– EUR Typ XL: 0,– EUR
Unfallversicherung Typ S Typ M Typ XL
Invaliditäts-Grundsumme Typ S: - Typ M: 30.000,– EUR Typ XL: 40.000,– EUR
Maximale Invaliditätssumme bei Progressionstaffel 350 % Typ S: - Typ M: 105.000,– EUR Typ XL: 140.000,– EUR
Todesfallsumme bei Unfalltod Typ S: - Typ M: 15.000,– EUR Typ XL: 25.000,– EUR
Bergungskosten nach einem Unfall Typ S: - Typ M: 7.500,– EUR Typ XL: 10.000,– EUR
Unfallbedingte kosmetische Operationen Typ S: - Typ M: 2.500,– EUR Typ XL: 5.000,– EUR
Monatsprämie* Typ S: 2,– EUR Typ M: 4,– EUR Typ XL: 7,50 EUR
* Die Prämie muss als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit bezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie.
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Bedingungen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung .



Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.


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