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Welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden, richtet sich – neben den vertraglichen Vereinbarungen – danach, ob und welche Bemessungsgrundlage für eine Abrechnung des Arztes in Ihrem Aufenthaltsland vorhanden ist. Außerhalb Österreichs werden im vertraglich vereinbarten Umfang die Heilbehandlungskosten erstattet, die auf der Grundlage der landestypischen Bemessungsgrundlagen (z. B. Gebührenordnungen für Ärzte, Entgeltvereinbarungen zwischen der Ärzteschaft und den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen, usw.) des Aufenthaltslandes berechnet werden und angemessen sind. Existiert eine landestypische Bemessungsgrundlage nicht, erfolgt eine Erstattung auf der Grundlage angemessener und im Aufenthaltsland allgemein ortsüblicher Gebühren. |
Auch bei Heimatlandaufenthalten in den USA, Kanada und Mexiko sind wir an Ihrer Seite. In der Regel wird das Honorar in diesen Staaten zwischen Ihnen und dem Arzt vereinbart, wobei die Preise sehr unterschiedlich sein können. Bitte wenden Sie sich deshalb soweit möglich vor einem Arztbesuch, jedoch ausdrücklich vor einer Behandlung in einem Krankenhaus, unbedingt an die Außerhalb der Bürozeiten von MedCare können Sie sich auch bei einem Aufenthalt in den USA, Kanada und Mexiko in Notfällen an unsere Ansprechpartner unter der 24-Stunden-Rufnummer wenden. |
Stationäre Aufenthalte lösen in der Regel hohe Kosten aus. Um das Kostenrisiko für Sie und die Gesellschaft gering zu halten, muss eine stationäre Behandlung innerhalb und außerhalb Österreichs der Care Concept AG unverzüglich telefonisch oder in Textform gemeldet werden. |
Nein, Impfungen sind im Produkt Care Austria nicht versichert. |
Ja! Um unnötige Kostenrisiken für Sie und den Versicherer zu vermeiden, muss bei der Care Concept vor Behandlungsbeginn für folgende Leistungen eine vorherige Kostenzusage in Textform (E-Mail, Fax oder Post) eingeholt werden:
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Ja! Eine vorherige Kostenübernahme muss beantragt werden für eine medizinisch notwendige Versorgung des Gebisses mit Zahnersatz, auch dann, wenn die Versorgung mit Zahnersatz aus Anlass eines Unfalles erforderlich wird. In diesem Rahmen muss der Zahnarzt einen "Heil- und Kostenplan" für die geplanten Maßnahmen erstellen. Bitte senden Sie diesen schnellstmöglich unter vollständiger Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer an folgende Adresse: |
Als Zahnersatz gelten prothetische Maßnahmen einschließlich Stiftzähne (stiftfixierte Kronen), Einlagefüllungen, Überkronungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes) und kieferorthopädische Behandlungen. |
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