| Wer kann sich in der Auslandskrankenversicherung Care Discover versichern? | |
| Welche Laufzeiten sind möglich? | |
| Was kostet die Versicherung? | |
| Verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch? | |
| Was muss bei einem Anschlussvertrag beachtet werden? | |
| Wie und wann kann ich die Versicherung kündigen? | |
| Wie erhalte ich im Online-Verfahren meine Versicherungsbestätigung? | |
| Ist es möglich die Beiträge monatlich zu zahlen anstatt einer Einmalzahlung? | |
| Schützt die Auslandsversicherung Care Discover vor Haftpflichtschäden gegenüber Dritten? | |
| Sind Krankenhausaufenthalte und Behandlungen bei Fachärzten versichert? | |
| Was ist nicht versichert? | |
Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Versicherungsbedingungen [AVB]. | |
Beitragsübersicht
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| Alter | Prämie pro Tag |
|---|---|
| 0 bis 35 Jahre | 1,39 € / Tag |
| 36 bis 65 Jahre | 2,49 € / Tag |
| Mindestbeitrag pro Person: 13,90 € | |
Die Höchstversicherungsdauer - einschl. aller Verlängerungen - beträgt drei Jahre.
Das Produkt Care Discover beinhaltet zusätzlich zur Krankenversicherung automatisch eine Haftpflichtversicherung, die nicht abgewählt werden kann, und Sie zusätzlich während ihres Auslandsaufenthaltes schützt.
| Alter | Prämie pro Tag | ||
|---|---|---|---|
| 0 bis 35 Jahre | 1,39 € / Tag | ||
| 36 bis 65 Jahre | 2,49 € / Tag | ||
| Mindestbeitrag pro Person: 13,90 € | |||
| Jetzt buchen | |||
Die Höchstversicherungsdauer - einschl. aller Verlängerungen - beträgt drei Jahre.
Das Produkt Care Discover beinhaltet zusätzlich zur Krankenversicherung automatisch eine Haftpflichtversicherung, die nicht abgewählt werden kann, und Sie zusätzlich während ihres Auslandsaufenthaltes schützt.
| Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. |
| Ja, ein Privathaftpflichtversicherung ist automatisch mit eingeschlossen. Diese hilft Ihnen unberechtigte Ansprüche abzuwehren (=passive Rechtschutzfunktion der Haftpflichtversicherung) und berechtigte Ansprüche zu begleichen. |
| Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Auslandsversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. |
Nicht versichert sind:
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
We take care of you!