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Produktinformationsblatt zur Auslandsversicherung Care Discover [PDF] |
Plan: Care Discover | |
Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Versicherungsinhalt ergibt sich aus Ihren Versicherungsunterlagen nebst Anlagen, insbesondere dem Versicherungsantrag, dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen sowie ggf. späteren schriftlichen Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? | |
Der Umfang und die im Einzelnen zutreffenden Leistungen Ihres Vertrages werden durch die Versicherungsbedingungen VB-KV 2018 (CKV CD-G2018), die Tarifbedingungen sowie dem Gruppenversicherungsvertrag nebst Anlagen/Anhängen bestimmt. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen. |
Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen. |
Die Höhe der Versicherungsleistung hängt davon ab, welcher Tarif dem Gruppenversicherungsvertrag zugrunde liegt, dem die versicherte Person angehört. In Betracht kommen insbesondere Deckungsbeschränkungen
Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen. | |
Die Versicherung zugunsten der jeweils versicherten Person gilt im Ausland. Je nach gewähltem Tarif besteht
Der konkrete Geltungsbereich Ihres Versicherungsschutzes wird durch das von Ihnen gewählte Versicherungsprodukt, insbesondere durch den von Ihnen gewählten Tarif bestimmt. Bitte beachten Sie, dass je nach der von Ihnen gewählten Tarifvariante auch ein temporärer Schutz im Heimatland mitversichert sein kann. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen. | |
What are my obligations?
Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen. | |
Der Beitrag für Ihre Versicherung ist eine Einmalprämie, die im Voraus für jede in der Anmeldung genannte Person für die gesamte Aufenthaltsdauer zu zahlen ist. Die Prämie wird jeweils mit Eingang der Meldung bei der Care Concept AG fällig, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Zahlung der Prämie kann wahlweise über die im Gruppenversicherungsvertrag genannten Zahlungsarten erfolgen. | |
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein benannten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zustandekommen des Versicherungsvertrages, nicht vor Zahlung der Prämie und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Ablauftermin bzw. mit Beendigung des Versicherungsvertrages. | |
Der Gruppenversicherungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn die von der Kündigung betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben und der VN dieses entsprechend nachweist. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen. |
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Produktinformationsblatt Haftpflichtversicherung Care Discover [PDF] |
Care Concept AG | |
Sie erhalten in diesem Informationsblatt einen kurzen Überblick über Ihren Versicherungsschutz. Diese Informationen sind nicht abschließend. Der vollständige Versicherungsinhalt ergibt sich aus Ihren Vertragsunterlagen nebst Anlagen, insbesondere dem Versicherungsantrag, dem gewählten Tarif, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen sowie ggf. späteren schriftlichen Vereinbarungen. Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen dur Um welche Art der Versicherung handelt es sich? | |
Der Umfang und die im Einzelnen zutreffenden Leistungen Ihres Vertrages werden durch die Versicherungsbedingungen (CHV-CD-G2018), den Tarifbedingungen sowie dem Gruppenversicherungsvertrag nebst Anlagen/Anhängen bestimmt. Bezüglich der Einzelheiten verweisen wir an dieser Stelle auf Ihre Versicherungsunterlagen. |
Die vollständigen Angaben zu den Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen bzw. Ihren Versicherungsunterlagen |
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz für einen Aufenthalt in den Staatsgebieten, deren Staatsangehörigkeit Sie besitzen und/oder in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben.Die vollständigen Angaben zu den Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen bzw. Ihren Versicherungsunterlage | |
Die Versicherung gilt grundsätzlich weltweit mit Ausnahme von den USA. Die vollständigen Angaben zu den Einschränkungen des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen bzw. Ihren Versicherungsunterlagen. | |
What are my obligations?
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Der Beitrag für Ihre Versicherung ist eine Einmalprämie, die im Voraus für jede in der Anmeldung genannte Person für die gesamte Aufenthaltsdauer zu zahlen ist. Die Prämie wird jeweils mit Eingang der Meldung bei der Care Concept AG fällig, sofern keine abweichenden individuellen Vereinbarungen getroffen worden sind. Die Zahlung der Prämie kann wahlweise über die im Gruppenversicherungsvertrag genannten Zahlungsarten erfolgen. | |
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Meldeliste bzw. im Onlineformular bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Erhalt der Versicherungsbestätigung und Zahlung der Prämie, nicht vor dem Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland bzw. nicht vor Grenz-überschreitung ins Ausland, sowie nicht vor Ablauf eventueller Wartezeiten. Der Versicherungsschutz endet mit dem Ende der Auslandsreise bzw. dem vereinbarten Zeitpunkt bzw. mit der Beendigung des vorübergehenden Aufenthaltes im Ausland, also mit Einreise bzw. Grenzüberschreitung in die Bundesrepublik Deutschland bzw. in das Staatsgebiet, in dem die versicherte Person ihren Wohnsitz hat. Des Weiteren endet der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt der Beendigung des Gruppenversicherungsvertrages bzw. der Gruppenvertragsmitgliedschaft sowie mit dem Entfallen der Versicherungsfähigkeit der versicherten Person. | |
Der Gruppenversicherungsvertrag/Haftpflichtversicherung wird zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer für die Dauer eines Jahres geschlossen und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht gekündigt wird. Ein selbständiges Bestehen des Gruppenversicherungsvertrages „Haftpflicht“ ohne gleichzeitiges Bestehen eines Gruppenversicherungsvertrages „Kranken“ ist nicht möglich. Der Gruppenversicherungsvertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Näheres entnehmen Sie bitte § 2 Ziff. 1 und 2 der Versicherungsbedingungen (CHV-CD-G2018), welche analog Anwendung finden. Die Kündigung ist zu richten an: |
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Please note that the English translation is offered as a service for convenience only. The legally binding version is the German version.