- Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sowie Personenvereinigung werden, die sich entweder vorübergehend oder dauerhaft und unbegrenzt im Ausland aufhält oder im Ausland vertreten ist. Vereinsmitglied kann darüber hinaus eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung werden, deren Mitgliedschaft aufgrund der Kenntnisse, Erfahrungen, Einflüsse und sonstigen Bedeutung, die diese Person oder Personenvereinigung auf dem Gebiet von Auslandstätigkeiten besitzt, eine Förderung der Vereinszwecke erwarten lässt. Mitglied kann auch eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung werden, die aufgrund ihrer beruflichen oder privaten Umstände enge Beziehungen zu deutschen Unternehmen oder sonstigen Institutionen im In- und Ausland pflegt, oder eine natürliche oder juristische Person oder Personenvereinigung, die in besonderer Weise die Zwecke des Vereins zu unterstützen und zu fördern bereit ist.
- Der Verein besteht aus ordentlichen, passiven und fördernden Mitgliedern. Ordentliche Mitglieder nehmen aktiv an den Vereinsaktivitäten teil und besitzen ein einfaches Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Passive Mitglieder können die Leistungen des Vereins in Anspruch nehmen, besitzen aber kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung. Fördernde Mitglieder sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen, die den Verein finanziell unterstützen; sie besitzen kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
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