Identität des Versicherers (Name, ladungsfähige Anschrift, Telefon, Telefax):
HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft)
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg
Gesetzlich Vertretungsberechtigte der HanseMerkur Reiseversicherung AG:
vertreten durch den Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Karl Hans Arnold
Eintragung im Handelsregister:
Amtsgericht Hamburg HRB 19768
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (www.bafin.de) Hauptgeschäftstätigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, im folgenden „HanseMerkur“ genannt: Die HanseMerkur betreibt die Reiseversicherung.
Vertragssprache:
Maßgebliche Sprache für dieses Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit ist Deutsch.
Rechtsordnung/Gerichtsstand:
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Klagen gegen die HanseMerkur können erhoben werden in Hamburg oder an dem Ort, wo der Agent (Vermittler) zur Zeit der
Vermittlung des Versicherungsvertrages seine gewerbliche Niederlassung oder in Ermangelung einer gewerblichen Niederlassung seinen Wohnsitz hatte (§ 48 VVG).
Außergerichtliche Beschwerde- und Schlichtungsverfahren:
Beschwerden gegen die HanseMerkur können erhoben werden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (siehe oben) oder bei dem Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, bzw., wenn es um die Reisekrankenversicherung geht, bei dem Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, www.pkv-ombudsmann.de
Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (siehe oben) wurde ferner eine Schlichtungsstelle für die Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten bei Fernabsatzverträgen über
Versicherungen eingerichtet. Die Schlichtung wird auf den Ombudsmann übertragen.
Wesentliche Merkmale der Versicherung:
Die HanseMerkur betreibt auf Reisen bezogene Schaden- und Unfallversicherungen.
Gesamtpreis und Einzelheiten der Zahlung und Erfüllung:
Der Umfang des Versicherungsschutzes und die dafür zu entrichtende Prämie wird vom Versicherungsnehmer anhand der Vorgaben der HanseMerkur in diesem Druckstück bestimmt.
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vom Versicherungsnehmer bezeichneten Zeitpunkt, nicht jedoch vor Zahlung der geschuldeten Prämie.
Vertragliche Kündigungsregeln / Mindestlaufzeit des Vertrages:
Ist der Vertrag (Mindestlaufzeit: ein Tag) befristet, so besteht kein Kündigungsrecht. Eine Verlängerung des Vertrages kann beantragt werden.
Die Jahres-Reisekrankenversicherung mit Prolongation kann vom Versicherungsnehmer mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Mindestlaufzeit (ein Jahr) und anschließend mit der gleichen
Frist zum Ablauf eines jeden Jahres gekündigt werden.
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