In der Auslandsversicherung 'Care Economy' können sich ausländische Gäste bis zum vollendeten 75. Lebensjahr versichern, die sich bis zu zwei Jahren innerhalb der EU bzw. den Schengen-Staaten inkl. der Schweiz und Liechtenstein aufhalten. |
Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. |
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Wenn der Auslandsaufenthalt vorzeitig beendet wird, kann die Versicherung schriftlich gekündigt werden. Sollte das Visum nicht gewährt werden oder die Einreise aus sonstigen Gründen nicht stattfinden, ist die schriftliche Stornierung der beantragten Versicherung vor Versicherungsbeginn möglich. |
Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Plausibilitätsprüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. |
Sie können die Gesamtprämie unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer an die untenstehende Kontoverbindung überweisen, ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder bei einer beliebigen Bank oder Postbank eine Bareinzahlung tätigen. Bitte achten Sie bei eigener Überweisung oder Bareinzahlung unbedingt auf die Angabe der vollständigen Versicherungsscheinnummer. Am einfachsten und sichersten ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Leider ist dies jedoch nur von deutschen und österreichischen Girokonten möglich. Bitte beachten Sie bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, dass Ihr Konto über ausreichende Deckung verfügt. Sollten Sie noch kein Konto eröffnet haben, können Sie unter Angabe der Versicherungsnummer im Verwendungszweck auch bei einer beliebigen Bank oder Postbank eine Bareinzahlung tätigen. Bei monatlicher Zahlungsweise (bei Laufzeiten von mindestens 180 Tagen) entfällt allerdings die Möglichkeit der Überweisung, da dies nur in Verbindung mit einem SEPA-Lastschriftmandat vorgesehen ist. |
Bei Vertragslaufzeiten von mindestens 180 Tagen und gleichzeitiger Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats ist - zusätzlich zur Einmalzahlung - die monatliche Zahlung möglich. |
Nein, es empfiehlt sich, auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen.
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Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Auslandsversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. |
Nicht versichert sind:
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. |
Kann der Gast nicht einreisen, so ist auf Antrag eine Rückerstattung der Versicherungsprämie möglich. Zur Rückerstattung der Prämie ist es erforderlich, den Ablehnungsbescheid der Botschaft oder des Konsulates einzureichen. Eine Rückerstattung erfolgt innerhalb von 4-6 Wochen abzüglich einer Gebühr von 5,– EUR. |
Dieser Tarif ist auch als Anschlusstarif geeignet. |
Nein. Bei erstmaliger Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Deutschland, müssen Sie für Ihren deutschen Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis bei einer gesetzlichen Krankenkasse (DAK, AOK, IKK, TK, ...) beantragen. Die Sozialversicherungsnummer wird nicht von einer privaten Versicherung erteilt. |
Bitte geben Sie als 'Versicherungsdauer' die maximale Anzahl der Tage an, die sich der Gast voraussichtlich in Deutschland aufhalten wird. Wenn sich eine Änderung ergibt, teilen Sie uns diese per Brief, Fax oder E-Mail mit. Den Versicherungsvertrag können Sie gemäß den Tarifbestimmungen verlängern oder kündigen Sie ihn schriftlich zum Monatsende. |
Sobald uns Ihr Antrag vorliegt und wir Sie versichern können, erhalten Sie innerhalb weniger Minuten einen Versicherungsschein per E-Mail. Er wird nach unserer Erfahrung als Versicherungsnachweis von allen Auslandsbehörden anerkannt. In der Regel genügt es, der Behörde eine Kopie vorzulegen. |
FAQ Care Economy als PDF herunterladen (81KB) |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.