Care Economy -
preiswerte Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste / Incomingversicherung

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AVB Krankenversicherung
AVB Haftpflicht-/Unfall
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Verbraucherinfos / Wichtige Hinweise

Ausdrückliche Erklärungen und Verbraucherinformationen, Datenschutz

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Leistungsausschlüsse
  • Krankheiten und Beschwerden und deren Folgen, die bei Beginn des Versicherungsschutzes bzw. bei Beginn der Vertragsverlängerung bestehen bzw. bekannt sind sowie die Folgen solcher Krankheiten und Unfälle, die in den letzten sechs Monaten vor Versicherungsbeginn bzw. Beginn der Vertragsverlängerung behandelt worden sind
  • psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung
  • Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen; Krebsdiagnostik
  • Untersuchungen zur Erlangung der Aufenthaltsgenehmigung
  • Schutzimpfungen
  • nicht unfallbedingte Hilfsmittel (z. B. Brillen, Kontaktlinsen, Stützstrümpfe)
  • bereits bei Versicherungsbeginn bestehende Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch
  • Zahnersatz (mit Ausnahme von Reparaturen), kieferorthopädische Behandlung, implantologische Behandlungen, Einlagefüllungen, Aufbissbehelfe, Gnathologie
  • Entziehungsmaßnahmen/-kuren
  • Bescheinigungen und Gutachten

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen.

Wichtige Hinweise im Schadensfall
Designelement 1 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 2 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 1 zur Auslandskrankenversicherung
Designelement 2 zur Auslandskrankenversicherung
Wichtige Hinweise im Schadensfall

Arztrechnungen bzw. Schadensmeldungen senden Sie bitte im Original formlos unter Angabe der Versicherungsscheinnummer an:
Care Concept AG
Postfach 30 02 62
53182 Bonn

Bei Haftpflicht

Bei Haftpflichtschäden sollte dem Geschädigten gegenüber kein Schuldanerkenntnis abgegeben werden. Die Prüfung, ob ein Verschulden vorliegt, erfolgt ausschließlich durch die Care Concept AG.

Bei Unfall

Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist dies der Care Concept AG spätestens innerhalb von 48 Stunden anzuzeigen, und zwar auch dann, wenn der Unfall bereits gemeldet wurde.

Bei Krankheit

Bei ambulanter Behandlung legen Sie dem Arzt bitte den Ihnen mit dem Versicherungsschein zugesandten – von Ihnen unterschriebenen – Behandlungsschein vor. Um Ihnen unnötigen Verwaltungsaufwand zu ersparen, zahlen wir die versicherten Leistungen aus dem Vertrag in Deutschland und Österreich direkt an den Arzt, gegebenenfalls unter Abzug der vereinbarten Selbstbehalte.

Bei stationärer Behandlung veranlassen Sie bitte das Krankenhaus, eine Kostenübernahmeerklärung bei der Care Concept AG, unter der Fax-Nr. + 49 228 97735-922 zu beantragen.

Bei ambulanter oder stationärer Heilbehandlung achten Sie bitte darauf, dass die Rechnung des Arztes/Krankenhauses folgende Angaben enthält:

  • Name des Patienten
  • Behandlungsdauer
  • Krankheitsbezeichnung
  • Einzelleistungen des Arztes/Krankenhauses

Anfallende Rezeptkosten werden – bei Anspruch – nach Erhalt der entsprechenden Arztrechnung auf das uns angegebene Konto des Versicherungsnehmers erstattet.


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