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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Künstliche Befruchtung in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Anspruch auf eine künstliche Befruchtung haben verheiratete Frauen und Männer nach Vollendung des 25. Lebensjahr.
Keinen Anspruch haben Frauen vom vollendeten 40. Lebensjahr und Männer vom vollendeten 50. Lebensjahr an.

Die Kosten für Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung werden von der DAK - Gesundheit im Rahmen der vertragsärztlichen Rahmenbedingungen in Höhe von 50 % übernommen (Abrechnung erfolgt über Versichertenkarte). Die Behandlung muss durch einen Behandlungsplan genehmigt werden.

Dazu gehören auch bis zu drei Versuche der so genannten In-Vitro-Fertilisation (IVF), bei der die Samenzelle direkt in die Eizelle injiziert wird sowie seit dem 1. Juli 2002 auch für die so genannte intracytoplasmatische Spermieninjektionen (ICSI).
Umfassende Beratung erhalten Sie in Ihrem Regionalzentrum.

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