Sie können sich versichern, wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Erst, wenn Sie eine bestimmte Versicherungspflichtgrenze (73800 EUR brutto im Jahr) überschreiten, haben Sie die Wahl zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Ihre Familie können Sie unter bestimmten Bedingungen kostenfrei über die Familienversicherung mitversichern. Bei uns können Sie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse DAK-Gesundheit schnell und einfach online beantragen. |
Die gesetzliche Krankenversicherung gilt in Deutschland. In Ländern der EU und des EWR werden Kosten über die European Health Card abgerechnet. |
Sie werden Mitglied der DAK-Gesundheit, einer der größten Krankenkassen in Deutschland. |
In Deutschland wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen. Er beträgt bei der DAK-Gesundheit 17,4% und wird zur Hälfte von Ihnen und zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber getragen. Hinzu kommt die gesetzliche Pflegeversicherung mit einem Beitrag zwischen 2,6% und 4,2% abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder. Er wird ebenfalls hälftig vom Arbeitgeber übernommen. Wenn Sie der Hauptverdiener sind und Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie Ihre Familie kostenfrei über die Familienversicherung mitversichern. |
Die meisten Leistungen beim Arzt, im Krankenhaus, in der Apotheke oder in Rehaeinrichtungen sind gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus bietet die DAK-Gesundheit Ihnen aber noch attraktive Zusatzleistungen an. Das sind unter anderem:
DAK-Gesundheit Wahltarife für individuelle Bedürfnisse
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Beantragen Sie Ihre Versicherung schnell und einfach online, indem Sie einige Daten in unseren Online-Antrag eingeben. Die DAK-Gesundheit wird Sie zwecks Ihrer Mitgliedschaft zeitnah kontaktieren. Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Bestimmungen der Sozialgesetzbücher (SGB) sowie Ihren Vertragsunterlagen. |
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Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.