Versicherbarer Personenkreis

Sie können sich versichern, wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Als Arbeitnehmer müssen Sie sich in der Regel in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Ihre Familie können Sie unter bestimmten Bedingungen kostenfrei über die Familienversicherung mitversichern. Erst wenn Sie als Angestellter mehr als 6150 EUR brutto im Monat verdienen, haben Sie die Wahl zwischen einer privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei uns können Sie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse DAK-Gesundheit schnell und einfach online beantragen.

Geltungsbereich

Die gesetzliche Krankenversicherung gilt in Deutschland. In Ländern der EU und des EWR werden Behandlungskosten ebenfalls bis zu der Höhe übernommen, wie sie in Deutschland entstanden wären.

Versicherer

DAK-Gesundheit

Versicherungsdauer

Die Versicherung beginnt oder endet z.B. mit der Beschäftigung. Bei einem gleichbleibenden Versicherungsverhältnis können Sie frühestens nach 12 Monaten kündigen.

Beitrag

In Deutschland wird der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung automatisch von Ihrem Bruttogehalt abgezogen.
Er beträgt bei der DAK-Gesundheit 17,4% und wird zur Hälfte von Ihnen und zur Hälfte von Ihrem Arbeitgeber getragen.
Hinzu kommt die gesetzliche Pflegeversicherung. Der Beitragssatz liegt zwischen 2,6% und 4,2% abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder.
Wenn Sie der Hauptverdiener sind und Sie die Bedingungen erfüllen, können Sie Ihre Familie kostenfrei über die Familienversicherung mitversichern.

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Abschluss

Beantragen Sie Ihre Versicherung schnell und einfach online, indem Sie einige Daten in unseren Online-Antrag eingeben. Die DAK-Gesundheit wird Sie zwecks Ihrer Mitgliedschaft zeitnah kontaktieren.


Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den gesetzlichen Bestimmungen der Sozialgesetzbücher (SGB) sowie Ihren Vertragsunterlagen.

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.


Wissenswertes
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