Wenn Sie eine Reise nicht oder nur verspätet antreten können oder umbuchen müssen, springt unsere Reiserücktrittsversicherung ein. Sie können die Versicherung für weltweite Reisen abschließen, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Die Versicherung gilt für eine Reise im Wert von bis 15.000 Euro. Sie muss bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn oder bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung abgeschlossen werden. |
Sie können Ihre Reise nicht antreten:
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Es gibt leider viele Gründe, aus denen Sie eine Reise nicht antreten können. Die Reiserücktrittsversicherung leistet in folgenden Fällen:
Wichtig: Unsere Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur, wenn der Grund zum Nichtantritt der Reise bei Ihnen selbst liegt. Auch wenn Mitreisenden oder daheim gebliebenen Angehörigen etwas passiert, können Sie eine Erstattung erhalten. Diese Personen nennt man Risikopersonen. Dazu zählen:
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Für Familien ist meist unser Familientarif die günstigere Alternative. Sie erhalten die gleichen Leistungen wie eine Einzelperson zu einer meist günstigeren Prämie. Unser Preisversprechen: in unserem Online-Antrag berechnen wir automatisch die für Sie und Ihre Familie günstigste Prämie. Als Familie gelten ein oder maximal zwei Erwachsene mit mindestens einem Kind bis zum 21. Geburtstag. Im Familientarif können sich maximal fünf Personen versichern. Das (Verwandtschafts-)verhältnis der Personen untereinander ist dabei nicht von Bedeutung. Auch der Opa mit seinen beiden Enkelkindern gilt als Familie. |
Sie möchten spontan bleiben und last minute reisen? Selbstverständlich können auch Kurzentschlossene die Reiserücktrittsversicherung abschließen – und das sogar zu einer vergünstigten Prämie. Voraussetzung: Zwischen Reisebuchung und Reisebeginn dürfen maximal 30 Tage liegen. Außerdem müssen Sie die Versicherung spätestens innerhalb von drei Werktagen nach der Buchung abschließen. |
Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Kreuzfahrt gebucht und verpassen das Ablegen, weil Ihr Zubringerflug Verspätung hat. Für Schiffsreisen bietet unserer Reiserücktrittsversicherung ein besonderes Extra: Verpassen Sie Ihr Schiff aufgrund einer Verkehrsmittelverspätung von mehr als zwei Stunden, erstattet die Versicherung bis 1.500 Euro pro Person die Mehrkosten, die für die Nachreise (z.B. zum nächsten Hafen) anfallen. Unser Tipp: Schließen Sie zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung (Urlaubsgarantie) ab, denn diese leistet auch bei Abbruch der Kreuzfahrt wegen Seekrankheit. |
Sie entscheiden, ob Sie Ihre Reiserücktrittsversicherung mit oder ohne Selbstbehalt abschließen möchten. Der Selbstbehalt wird nur fällig, wenn Sie Ihre Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung nicht oder verspätet antreten können oder umbuchen müssen und die Erkrankung ambulant behandelt wird. Sie beträgt 20% (mindestens 25 Euro pro versicherter Person). In unserem Online-Antrag können Sie die Versicherung auch ohne Selbstbehalt zu einer geringfügig erhöhten Prämie abschließen. |
Auch während Ihrer Reise kann es im Urlaub oder zuhause Situationen geben, in denen Sie den Urlaub leider abbrechen müssen. Deshalb empfehlen wir dringend den zusätzlichen Abschluss einer Reiseabbruchversicherung. |
In der aktuellen Pandemie bieten wir Ihnen einen speziellen Corona-Schutz. Dieser springt ein, wenn Sie eine Reise zum Beispiel wegen einer Quarantäne nicht antreten können. |
*Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen VB-RR 2022_02
Beschreibung Reiserücktrittversicherung als PDF herunterladen (150KB) |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.