Es gibt leider viele Gründe, aus denen Sie eine Reise nicht antreten können. Die Jahres-Reiserücktrittsversicherung leistet in folgenden Fällen:
- Unerwartete schwere Erkrankung, schwere Unfallverletzung, Tod
- Schwangerschaft oder Schwangerschaftskomplikationen
- Gebrochene Prothesen, gelockerte implantierte Gelenke
- Impfunverträglichkeit
- Organspende oder Organempfang
- Erheblicher Schaden am Eigentum von mind. EUR 2.500 wegen Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z.B. Einbruch)
- Unerwartete gerichtliche Ladung
- Kurzarbeit
- Adoption eines minderjährigen Kindes
- Unerwartete betriebsbedingte Kündigung
- Unerwartete Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses von mind. 15 Wochenstunden
- Unerwartete konjunkturbedingte Kurzarbeit (Reduzierung der Arbeitszeit um mind. 1,5 Monate)
- Wechsel des Arbeitgebers, wenn die Reisezeit in die Probezeit oder die ersten sechs Monate des neuen Beschäftigungsverhältnisses fällt und der Versicherungsabschluss vor Kenntnis des Wechsels erfolgte
- Nichtbestehen einer Prüfung an Schule, Uni, FH, College, wenn die Wiederholung in die Reisezeit oder in die 14 Tage danach fällt
- Unerwarteter Beginn des Bundesfreiwilligendienstes, eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres
- Verpassen des versicherten Verkehrsmittels (z.B. Kreuzfahrtschiff) wegen:
- Verkehrsmittelverspätung eines innerdeutschen/innerösterreichischen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden oder Ausfall
- Verkehrsunfall während der Anreise
- Ein zur Reise angemeldeter Hund/Katze stirbt, erkrankt unerwartet und schwer, erleidet eine schwere Unfallverletzung oder verträgt eine Impfung nicht
Wichtig: Unsere Reiserücktrittsversicherung leistet nicht nur, wenn der Grund zum Nichtantritt der Reise bei Ihnen selbst liegt. Auch wenn Mitreisenden oder daheim gebliebenen Angehörigen etwas passiert, können Sie eine Erstattung erhalten. Diese Personen nennt man Risikopersonen. Dazu zählen:
- bis zu 5 Mitreisende
- Eigene enge Angehörige oder Angehörige des Ehe-/Lebenspartners:
- Ehepartner, Lebensgefährten
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder
- Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Geschwister, Enkel, Schwiegerkinder, Schwäger/innen
- Tanten, Onkel, Neffen, Nichten
- Personen, die nicht mitreisende Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
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