In der Auslandsversicherung "Care College USA" können sich Deutsche* oder Österreicher** während eines Aufenthaltes in USA, Kanada und Mexiko zur Durchführung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen versichern. *Jede Person, unabhängig von ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit, gilt als Deutsche/r, wenn sie ihren permanenten Wohnsitz in den letzten zwei Jahren in Deutschland hatte und sich vorübergehend im Ausland aufhält. **Jede Person, unabhängig von ihrer derzeitigen Staatsangehörigkeit, gilt als Österreicher/in, wenn sie ihren permanenten Wohnsitz in den letzten zwei Jahren in Österreich hatte und sich vorübergehend im Ausland aufhält. In beiden Fällen beträgt das maximale Alter bei Vertragsabschluss 35 Jahre. Der Tarif Care College USA ist eine Krankenversicherung für Sprachschüler*innen, Besucher*innen der Sprachschule, Studenten/Studentinnen an amerikanischen Universitäten, an Studienkollegs, Gastwissenschaftler*innen. TIPP: Reisenden (Student/innen und Sprachschüler/innen, etc.), die sich nicht in den USA, Kanada oder Mexiko aufhalten, empfehlen wir den Tarif Care College, den man bereits ab 24,50 EUR pro Monat abschließen kann. |
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Wenn Sie den Online-Antrag ausgefüllt und abgesendet haben, erhalten Sie bei positiver Prüfung kurze Zeit später eine Bestätigungs-E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält folgende Dokumente im PDF-Format, die Sie sich ausdrucken und verwenden können:
Sollte eine positive Plausibilitätenprüfung nicht möglich sein, werden wir uns innerhalb von zwei Arbeitstagen schriftlich mit Ihnen in Verbindung setzen. |
Prinzipiell ist jede Heilbehandlung versichert, die als medizinisch notwendig angesehen wird und nicht bereits vor Beginn der Versicherungszeit (Vorerkrankung) bestanden hat. Die Auslandskrankenversicherung schließt die medizinische Behandlung durch Fachärzte (z.B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung im Mehrbettzimmer ohne Chefarztbehandlung ein. Ein detaillierte Leistungsbeschreibung finden Sie in der Beschreibung, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und in den darin enthaltenen Tarifbedingungen für den Tarif Care College USA. |
Nein, es empfiehlt sich, auch eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen. Zusätzlich zur Krankenversicherung bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket, welches Sie im Tarif Care College USA bei der Beantragung als Zusatzoption auswählen können. |
Dieser Tarif Care College USA ist auch als Anschlussversicherung geeignet. Es gelten ggf. die jeweiligen Wartezeiten. |
Die Rückerstattung der Kosten, abzüglich der ausgewiesenen Selbstbehalte erfolgt innerhalb von 10 Werktagen. |
Im Fall einer nicht in Anspruch genommenen Versicherung und bei einer Mindestversicherungsdauer von 12 Monaten kann für den Care College USA eine Beitragsrückerstattung von einer Monatsprämie beantragt werden. |
Im Care College USA erstatten wir die Kosten für gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Bildungsmaßnahmen in Form eines pauschalen Krankentagegeldes (Ausfallgeld). |
Anspruch auf ein versichertes Ausfallgeld besteht bei schwerer Erkrankung / schweren Unfallfolgen, die zu einer stationären Behandlung von 14 Tagen und einer anschließenden Arbeitsunfähigkeit führen, so dass stationäre Behandlung und Arbeitsunfähigkeit zusammen mindestens 90 Tage (ununterbrochen) betragen. |
Mit dem Care College USA genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz. Er gilt in den USA, Kanada, Mexiko und weltweit. Sollten Sie sich nicht in USA, Kanada oder Mexiko aufhalten, empfehlen wir Ihnen den Versicherungsschutz unseres Tarifs Care College, den Sie bereits ab 24,50 EUR / Monat abschließen können. |
Unter allgemeiner Wartezeiten versteht man die Zeitspanne zwischen Versicherungsbeginn und Anspruchsbeginn (Versicherungsleistung). In dieser Zeitspanne werden keine bzw. verkürzte Leistungen erbracht.
Sie haben dann in den ersten 31 Tagen nach Versicherungsbeginn Versicherungsschutz ausschließlich für Unfälle, die nach Versicherungsbeginn eintreten. |
Die ausführliche Auflistung der Leistungseinschränkungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (zu finden unter dem Punkt AVB im § 6 Einschränkung der Leistungspflicht).
Unfallfolgen und Krankheiten, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten bzw. bei Vertragsabschluss bekannt sind (einschl. deren Folgen). Dabei spielt es keine Rolle, ob hierzu eine medizinische Behandlung erfolgte oder ein Arzt zu Rate gezogen wurde,
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FAQ Care College USA als PDF herunterladen (94 KB) |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.