Die Auslandskrankenversicherung Care Amerika/Care Travel NAFTA bietet Versicherungsschutz für Krankheiten, Unfälle und andere im Vertrag genannte Ereignisse, wie z. B.:
- Ambulante Heilbehandlung bei Ärzten und Fachärzten
- Stationäre Behandlung im Krankenhaus Ihrer Wahl
- Eine Selbstbeteiligung von 50,- EUR je Versicherungsfall
- Schmerzstillende Zahnbehandlung, inklusive einfacher Zahnfüllungen und Reparatur von Zahnersatz
- Ärztlich verordnete Arznei-, Verband- und Heilmittel
- medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland
- Transport zur stationären Behandlung in das nächsterreichbare geeignete Krankenhaus
- Überführung bei Tod in das Heimatland bzw. Bestattungskosten im Ausland bis zu 10.000,- EUR.
Bei Teilnahme an Austauschprogrammen J1 und J2, die vom Bureau of Educational and Cultural Affairs (ECA) des amerikanischen Außenministeriums verwaltet werden, werden die Überführungskosten bis zu der Höhe, die für die Erlangung des Visums vorgeschriebenen sind, erstattet.
- Nachhaftung bei Transportunfähigkeit bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit
- Kosten für ambulante oder stationäre psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlung durch Ärzte bis 500,– EUR einmalig
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