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Der Versicherungsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt. |
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Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. |
Verlängerungsanträge können frühestens 6 Wochen und müssen mindestens 14 Tage vor Ablauf des ursprünglichen Versicherungsvertrages bei uns eingegangen sein. |
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Verlängerungsanträge sind schriftlich einzureichen. Ein entsprechendes Formular finden Sie im My Care Concept Kundenportal. |
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Bei Vertragsverlängerungen besteht Versicherungsschutz nur für die Versicherungsfälle und Beschwerden, die nach Beantragung der Vertragsverlängerung neu eingetreten sind. |
Nein, Sie müssen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen oder per Kreditkarte oder per PayPal zahlen. |
Der Tarif Care Amerika / Care Travel USA kann nur einmalig - bei Beginn der Versicherungszeit - bezahlt werden. Die monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Zahlung ist in der Auslandsversicherung Care Amerika / Care Travel USA nicht möglich. |
Im Rahmen der Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel USA besteht Versicherungsschutz bei allen unvorhergesehenen Krankheitsfällen, die während der versicherten Reise eintreten. Für Sie bedeutet das, dass Sie grundsätzlich auch mit Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung Care Amerika/Care Travel USA versichert sind. Nicht versichert sind jedoch Kosten aus Behandlungen, von denen bei Reiseantritt bekannt war, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten oder die vorhersehbar waren sowie Behandlungen, deren Durchführung der Anlass der Reise ist.
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Ja, nach vorheriger schriftlicher Meldung sind Reisen in das eigene Heimatland bis zu einer Gesamtdauer von 4 Wochen mitversichert. |
Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie im Ausland einen Tauchurlaub machen möchten. Auch in diesem Fall besteht Versicherungsschutz, wenn im Ausland als Folge des Tauchens eine medizinische Heilbehandlung notwendig wird (z. B. bei einer Dekompensationskrankheit nach einem zu schnellen Auftauchen). |
Ja, wie bei den Vorerkrankungen gilt aber auch in diesem Fall, dass Behandlungen, von denen bei Reiseantritt feststand, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise stattfinden mussten, nicht erstattungsfähig sind. Dazu gehören beispielsweise auch die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9. |
Nein, die Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel USA muss vor Beginn der Reise beantragt werden. |
Ja, Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen in Schriftform ohne Angabe eines Grundes widerrufen, wenn der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mehr als einem Monat hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die beantragte Vertragslaufzeit weniger als einen Monat beträgt. Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist eine ordentliche Kündigung des abgeschlossenen Versicherungsvertrages nicht möglich. Am einfachsten geht das über das My Care Concept Kundenportal. |
Ja, bitte benutzen Sie das My Care Concept Kundenportal. Ob der Verlängerung zugestimmt werden kann, entscheidet dann der Versicherer binnen weniger Tage. Stellen Sie den Verlängerungsantrag bitte unbedingt vor dem Ende der ursprünglich beantragten Versicherungslaufzeit. |
Die Prämie ist als Einmalzahlung für den gesamten versicherten Zeitraum zu leisten. Sie ist grundsätzlich bei Abschluss des Versicherungsvertrages zu zahlen. Die Prämie wird wenige Tage vor Versicherungsbeginn automatisch vom angegebenen Girokonto eingezogen. |
Vorerst ist nur die einmalige Zahlung per SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von deutschen und österreichischen Girokonten und per Kreditkarte / PayPal möglich. |
Im My Care Concept Kundenportal können Sie eine Änderung der Bankverbindung durchführen. |
Die Auslandsreise-Krankenversicherung schließt die medizinisch notwendige Heilbehandlung durch Fachärzte (z. B.: Orthopäden, Gynäkologen) und die stationäre Behandlung in der allgemeinen Pflegeklasse ohne Chefarztbehandlung ein. Sie haben die freie Wahl unter den ortsansässigen medizinischen Einrichtungen. Bei einer stationären Behandlung stellt das Krankenhaus per Fax einen Kostenübernahmeantrag, der dann unmittelbar verarbeitet wird. |
Ja, Sie können sich auch versichern, wenn Sie schwanger sind. Für Erkrankungen (z. B. einem grippalen Infekt) oder Unfallfolgen besteht natürlich auch dann Versicherungsschutz, wenn Sie schwanger sind. Entbindungskosten, sowie Folgen der Entbindung sind jedoch nicht versichert. Eine Ausnahme bilden akut auftretende Komplikationen, die eine außerplanmäßige Entbindung nötig machen. In diesem Fall sind Leistungen, die zum Schutz des Lebens von Mutter und/oder Kind notwendig sind, erstattungsfähig. |
Erkranken oder verunfallen Sie auf der Reise im Ausland und können Sie die Rückreise wegen hieraus resultierenden Transportunfähigkeit nicht planmäßig antreten, besteht der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit ins Heimatland. |
Nein, Sie können mit diesem Tarif innerhalb der vereinbarten Versicherungslaufzeit grundsätzlich beliebig in der Welt umherreisen. Eine Ausnahme bilden lediglich vorübergehende Reisen in das Heimatland. Dort haben Sie bis zu 4 Wochen Versicherungsschutz, wenn Sie uns Ihre Reise in Ihr Heimatland vor dem Reiseantritt ® in unserem My Care Concept Kundenportal mitgeteilt haben. |
Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert. |
Sofern eine Leistung in der Auslandsreise-Krankenversicherung Care Amerika / Care Travel USA mitversichert ist, werden die Kosten für medizinische Behandlungen, Heil- und Hilfsmittel zu 100 % erstattet. Von den versicherten Leistungen trägt jede versicherte Person jedoch einen Selbstbehalt von 50,– EUR je Versicherungsfall. |
Die weltweite Notrufnummer zur Organisation medizinischer Hilfeleistungen und zur Erteilung von Kostenübernahmeerklärungen lautet: +49 221 148 36 525. |
Eine ausreichende Absicherung ist für das Ausland sehr wichtig, so können im Ausland sehr hohe Behandlungskosten entstehen, die weit über die deutschen Abrechnungsverfahren gehen können. |
Die Auslandskrankenversicherung ist für alle Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich geeignet. |
Diese Versicherung hat eine maximale Laufzeit von 12 Monaten und kann taggenau gebucht werden. |
Die Auslandskrankenversicherung kann nicht als Anschlussversicherung gebucht werden. |
Nein, die Versicherung muss vor Reiseantritt abgeschlossen werden. |
Die Krankenversicherung bietet im Allgemeinen einen Kostenersatz von 100 % ohne Begrenzung der Leistung. Eine Begrenzung der Leistungen finden Sie zum Beispiel bei psychoanalytischer und psychotherapeutischer Behandlung 500,– EUR und bei Überführung/Bestattung 10.000,– EUR. Je Versicherungsfall einen Selbstbehalt von 50,– EUR je Versicherungsfall zu leisten. |
Die Versicherung gewährt 4 Wochen Versicherungsschutz im Heimatland. |
Die Versicherung gilt je nach Auswahl für alle Länder. |
Der Risikoträger ist das Versicherungsunternehmen AXA Krankenversicherung AG. |
Ja, die Versicherung kann auf Anfrage verlängert oder storniert werden. Bitte zeigen Sie uns die Verlängerung vor Ablauf des Versicherungszeitraums an. Bei einer Stornierung des Vertrages wird eine Stornogebühr von 5,– EUR belastet. |
Die Familienmitglieder können sich bei der Auslandskrankenversicherung Care Amerika / Care Travel USA nur einzeln versichern. Sie haben nach Beantragung der ersten versicherten Person die Möglichkeit, unter dem selben Versicherungsnehmer weitere Familienmitglieder zu versichern. |
Ihr Antrag wird sofort bearbeitet. Wenn wir Sie versichern können, erhalten Sie innerhalb von 10 Minuten per E-Mail einen Versicherungsschein. |
Bitte geben Sie als "Versicherungsdauer" die maximale Dauer an, für die Sie sich voraussichtlich im Ausland aufhalten werden. Wenn sich eine Änderung ergibt, teilen Sie uns diese per E-Mail mit. |
Sie erhalten per E-Mail auch einen englischen Versicherungsschein. |
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Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
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