Ihnen wird nach dem Ausfüllen und Absenden des Online-Formulars, sofern alle Angaben vollständig und plausibel sind und die Antragsprüfung erfolgreich verläuft, ein ausdruckbarer Versicherungsschein per E-Mail zugeschickt. Diesen können Sie in der Regel zur Beantragung oder Verlängerung des Visums oder der Aufenthaltserlaubnis bereits nutzen. Hilfe zu den erforderlichen Angaben finden Sie unter Weitere Informationen zum Ausfüllen des Antrags erhalten Sie unter dem Fragezeichen-Symbol neben den jeweiligen Feldern. neben den jeweiligen Feldern.
Der Antrag kann nur bei aktiviertem JavaScript ausgefüllt werden. Bitte aktivieren Sie JavaScript in Ihren Browsereinstellungen. Benutzen Sie den Internet Explorer, gehen Sie bitte wie folgt vor: Klicken Sie in der obersten Menüleiste auf Extras/Internetoptionen. Dort klicken Sie unter Sicherheit entweder auf Standardstufe, oder Sie wählen Stufe anpassen und aktivieren dann unter Scripting den Punkt Active Scripting Aktivieren. Bestätigen Sie mit OK. Benutzen Sie den Mozilla Firefox, gehen Sie bitte wie folgt vor: Klicken Sie in der obersten Menüleiste auf Extras/Einstellungen. Hier aktivieren Sie unter Inhalt bzw. Web-Features den Punkt JavaScript aktivieren und klicken Sie OK Benutzen Sie den Browser Opera, gehen Sie bitte wie folgt vor:Klicken Sie in der obersten Menüleiste auf Datei/Einstellungen. Unter Multimedia setzen Sie das Häkchen bei JavaScript aktivieren und klicken Sie dann OK.
Der Versicherungsnehmer / Vertragsinhaber ist die Person, die diesen Vertrag entweder für sich selbst oder für eine andere Person abschließt.
Wenn der Name des Versicherungsnehmers nicht am Briefkasten angebracht ist, geben Sie bitte den Namen des Empfängers im Feld c/o ein.
Diese Person ist in diesem Tarif leider nicht versicherbar. Bitte setzen Sie sich mit unserem Vertrieb unter +49 228 97735-44 in Verbindung.
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Falls das genaue Einreisedatum / Ausreisedatum [Beginn der Reise] nicht bekannt ist, wählen Sie bitte das voraussichtliche Datum der Einreise / Ausreise aus. Eine Beginnverlegung ist vor Versicherungsbeginn per Post, Fax und E-Mail problemlos möglich.
Als Wohnsitz vor Reiseantritt gilt das Land, in dem Sie vor Reiseantritt gewohnt haben und Ihren Lebensmittelpunkt hatten. Wenn Sie als Ausländer Ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben, können Sie sich außerhalb Deutschlands bzw. Österreichs versichern.
Ständiger WohnsitzNach unserer Definition liegt ein ständiger Wohnsitz dann vor, wenn sich die Person nicht nur vorübergehend am gewählten Reiseziel aufhält, sondern sich dort niederlässt und auch dauerhaft dort bleibt. Wer sich nur zum Zweck der Ausbildung (z.B. Sprachkurs, Studium, Weiterbildung) am gewählten Reiseziel aufhält, hat dort allein deswegen noch keinen ständigen Wohnsitz.
Was ist mit einem ständigen Wohnsitz gemeint? In unseren Produkten/Tarifen schließen wir eine Versicherungsfähigkeit dann aus, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht. Das liegt daran, dass wir in den Produkten, in denen der Begriff auftaucht, Auslandsreisekrankenversicherungen anbieten und somit Versicherungsschutz beim vorübergehenden Aufenthalt im Ausland gewährleisten. Ein vorübergehender Aufenthalt ist jedoch nicht mehr gegeben, wenn ein ständiger Wohnsitz im Reiseland besteht.
Beispiele:1 Kein ständiger Wohnsitz in Deutschland Person A reist von Nigeria nach Deutschland. Er nimmt in Deutschland an einem Sprachkurs in einer Sprachschule teil und absolviert anschließend ein Studium. Er hat für den Zeitraum des Aufenthaltes ein Ausbildungsvisum und hält sich vorübergehend zu Ausbildungszwecken in Deutschland auf. Nach Abschluss des Studiums erhält er ein Jobangebot aus Nigeria und kehrt in sein Heimatland zurück.
Ständiger Wohnsitz in Deutschland Person B reist von Indien nach Deutschland. Er hat in Deutschland studiert und ist auf der Suche nach einer Arbeitsstelle in Deutschland. Seine Frau hat er in Deutschland kennengelernt und geheiratet. Seine Ehefrau ist schwanger und erwartet ihr erstes Kind. Seine Eltern verkaufen ihr Haus in Indien und ziehen ebenfalls nach Deutschland um bei ihrem Sohn zu leben. Person B verlegt seinen Lebensmittelpunkt gänzlich nach Deutschland.
Zur Info Ausgenommen hiervon sind unsere private Krankenversicherung für Studierende Care Student sowie unser gesetzlicher Krankenversicherungsschutz über die DAK-Gesundheit. Unsere Definition lehnt sich analog an den § 5 BaföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) an. Dieser lautet wie folgt: (1) Der ständige Wohnsitz im Sinne dieses Gesetzes ist an dem Ort begründet, der nicht nur vorübergehend Mittelpunkt der Lebensbeziehungen ist, ohne dass es auf den Willen zur ständigen Niederlassung ankommt; wer sich lediglich zum Zwecke der Ausbildung an einem Ort aufhält, hat dort nicht seinen ständigen Wohnsitz begründet. (2)[…] 1Bei den oben genannten Beispielen, handelt es sich um fiktive Fälle. Eine Prüfung des ständigen Wohnsitzes erfolgt stets im Einzelfall.
Unter Aufenthaltsland ist das Land auszuwählen, in dem Sie sich während der Versicherungsdauer hauptsächlich aufhalten werden.
Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den Schadenersatzansprüchen Dritter.Die Unfallversicherung schützt vor finanziellen Folgen bei Minderung Ihrer Arbeitsleistung durch Invalidität oder bei Tod nach einem Unfall.
Zusätzlich zur Krankenversicherung bei der AXA Krankenversicherung AG bieten wir – in einem rechtlich unabhängigen Vertrag bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG – eine Privathaftpflichtversicherung oder ein Privathaftpflicht-/Unfallversicherungspaket mit folgendem Umfang an:
* Die Prämie muss als Einmalprämie für die gesamte Laufzeit bezahlt werden. Der Versicherungsschutz besteht nur bei vollständig gezahlter Versicherungsprämie.Den genauen Leistungsumfang entnehmen Sie bitte den Bedingungen zur Unfall- und Haftpflichtversicherung .
Bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind Kinder nicht schuldfähig. Der Abschluss der Haftpflichtversicherung in der Variante S ist deswegen nicht möglich. In den Tarifvarianten M und XL können diese versichert werden, genießen aber nur Schutz im Bereich der Unfallversicherung.
* Die Prämie wird erst nach Auswahl der Zahlungsweise angezeigt.
Aus verwaltungstechnischen Gründen besteht eine Mindestversicherungsprämie von € 10 im Tarif S, € 12 im Tarif M und € 15 in der Tarifvariante XL.
Die Prämie für den gesamten Versicherungszeitraum ist einmalig im voraus zu zahlen.
Bei mehrjährigen Laufzeiten besteht die Möglichkeit, die Versicherung zu Beginn erst einmal für einen kürzeren Zeitraum abzuschließen und dann, vor Ablauf der beantragten Versicherungslaufzeit, für den Restzeitraum eine Verlängerung zu beantragen. Die Verlängerung müssen wir aus technischen Gründen wie einen neuen Antrag behandeln, weshalb auch die Mindestprämie für den Verlängerungszeitraum noch einmal gilt. Achten Sie am besten beim Splitten von Zeiträumen darauf, dass Sie die Mindestprämie in allen Zeiträumen einhalten.
Im Fall von mehrjährigen und im voraus bezahlten Laufzeiten ist bei vorzeitiger Kündigung die Rückerstattung zuviel gezahlter Jahresprämien möglich.
Bitte nur Girokonten aus dem SEPA-Raum eintragen, da wir nur in diesen Länder einziehen können. Im SEPA-Lastschriftverfahren ziehen wir die Prämie kurz vor Versicherungsbeginn vom angegebenen Girokonto ein. Sie erhalten einige Tage vor dem Einzug eine Benachrichtigung (Pre-Notification). Bitte achten Sie auf ausreichend Deckung, um unnötige Rückbuchungsgebühren zu vermeiden und einen pünktlichen Beginn des Versicherungsschutzes zu gewährleisten.
Kreditkarte / PayPal: Die Zahlung ist mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4% der Prämie verbunden, jedoch mindestens 3 EUR. Die Prämie für die gesamte Versicherungsdauer wird bei der Bezahlung Ihrem PayPalkonto / Ihrem Kreditkartenkonto belastet. Ihre PayPalkontoangaben / Kreditkartenkontoangaben werden nach dem Abschicken des Antrages abgefragt.
Bei der Zahlweise einmalig wird die Prämie einmalig für den gesamten Versicherungszeitraum bei Versicherungsbeginn fällig. Ist eine vorzeitige Beendigung des Vertrages möglich, erfolgt die Rückzahlung zu viel gezahlter Versicherungsprämien unter Abzug von 5,– EUR Bearbeitungsgebühr tagesgenau.
Damit wir die SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto einziehen können, benötigen wir den Namen und Vornamen des Kontoinhabers und ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat wird bei uns als PDF zu den Zahldaten des Vertrages hinterlegt. Sie erhalten das Mandat als PDF an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Geben Sie bitte nachfolgende Daten des Kontoinhabers ein:
Im Rahmen der von der EU verordneten SEPA-Umstellung, müssen Sie statt der Bankleitzahl Ihre BIC und statt der Kontonummer Ihre IBAN angeben. Diese finden Sie, je nach Bank, auf Ihrer EC-Karte oder auf Ihrem Kontoauszug. Sollten Sie die BIC und die IBAN nicht in Erfahrung bringen können, erreichen Sie uns unter 0228 97735-44, 0228 97735-11 oder 0228 97735-33.Damit wir die SEPA-Lastschrift vom angegebenen Konto einziehen können, benötigen wir ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Mandat wird bei uns als PDF zu Ihren Zahldaten hinterlegt. Sie erhalten das Mandat als PDF an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.
Die Zahlung per Kreditkarte ist mit einem Kreditkartenzuschlag in Höhe von 4% der Prämie verbunden, jedoch mindestens € 3. Die Prämie für die gesamte Versicherungsdauer wird binnen einer Woche nach Vertragsabschluss Ihrem Kreditkartenkonto belastet. Ihre Kreditkartenangaben werden nach dem Abschicken des Antrages abgefragt.
Die Zahlung ist mit einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4% der Prämie verbunden, jedoch mindestens 3 EUR. Die Prämie für die gesamte Versicherungsdauer wird bei der Bezahlung Ihrem PayPalkonto / Ihrem Kreditkartenkonto belastet. Ihre PayPalkontoangaben / Kreditkartenkontoangaben werden nach dem Abschicken des Antrages abgefragt.
Bei der Zahlweise einmalig wird die Prämie einmalig für den gesamten Versicherungszeitraum bei Versicherungsbeginn fällig.
Freundlicher Hinweis an QQ-Kunden:damit Ihre Unterlagen auch bei Ihnen ankommen, bitten wir alle QQ-Kunden in dem Feld für 2. E-Mailadresse eine andere E-Mail-Adresse als Ihre QQ-Mail-Adresse einzutragen.
Die mit * markierten Felder sind für den Vertragsabschluss nicht zwingend erforderlich, erleichtern jedoch die Kontaktaufnahme. Wir werden Ihnen keine Werbung per E-Mail zuschicken und Ihre Daten nicht an Dritte weitergeben.
Durch Anklicken des nebenstehenden Kästchens erklären Sie die Kenntnisnahme und Ihr Einverständnis mit den folgenden Bedingungen. Zugleich bestätigen Sie mit diesem Anklicken, die folgenden Bedingungen / Dokumente vor Absenden Ihres Antrages ausgedruckt und / oder als Datei (pdf) heruntergeladen zu haben:
Durch Anklicken des nebenstehenden Kästchens erklären Sie die Kenntnisnahme und Ihr Einverständnis mit den folgenden Bedingungen. Ich bestätige, dass ich alle Angaben vollumfänglich, sorgfältig und richtig gemacht habe. Zudem bin ich zur Abgabe aller Erklärungen/Angaben berechtigt und zu deren Abgabe vollumfänglich informiert. Sollte dies an einer Stelle nicht der Fall sein, so habe ich dies kenntlich gemacht. Zugleich bestätigen Sie mit diesem Anklicken, die folgenden Bedingungen / Dokumente vor Absenden Ihres Antrages ausgedruckt und / oder als Datei (pdf) heruntergeladen zu haben:
Versicherungstyp: Auslandskrankenversicherung weltweit + USA, Kanada, Mexiko
Versicherbare Personen: Deutsche und österr. Privat- u. Geschäftsreisende weltweit
Eintrittsalter: 0+ Jahre
Laufzeit: 1 - 365 Tage
Leistungen*