Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländerbehörde des Vogtlandkreises in Reichenbach / Vogtland ) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wichtig bei der Aufenthaltserlaubnis in Reichenbach/Vogtland: Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländerbehörde des Vogtlandkreises in Reichenbach / Vogtland beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Reichenbach/Vogtland. |
|