Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländerbehörde in Albstadt) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländerbehörde in Albstadt beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Albstadt. |
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