Die Aufenthaltserlaubnis können Sie hier (Ausländerbehörde in Neustadt an der Weinstraße) beantragen, sie wird seit 2005 grundsätzlich nur befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden erteilt (Zweck: Ausbildung, Erwerbstätigkeit, völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe, familiäre Gründe etc..
Wichtig bei der Aufenthaltserlaubnis in Neustadt an der Weinstraße: Auslandskrankenversicherung
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis bei der Behörde Ausländerbehörde in Neustadt an der Weinstraße beantragen, müssen Sie eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie eine passende Krankenversicherung für Ausländer in Neustadt an der Weinstraße. |
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