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Einzugsermächtigung
Im Gegensatz zur Überweisung wird der Zahlungsvorgang bei der Lastschrift nicht vom Zahlungspflichtigen, sondern vom Zahlungsempfänger ausgelöst.
Der Zahlungspflichtige erlaubt dem Zahlungsempfänger durch die Einzugsermächtigung die Zahlung des fälligen Betrages zu veranlassen.
Der Zahlungsempfänger erteilt seiner Bank den schriftlichen Auftrag (eine Einzugsermächtigung), vom Girokonto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmals von seinem Konto abzubuchen (Einzugsermächtigung).
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