Ihr zuverlässiger Partner für
     Krankenversicherung im Ausland
Gepäckversicherung
Glossar zur Auslandskrankenversicherung
Glossar
Gepäckversicherung Bild 5 Gepäckversicherung Bild 1 Gepäckversicherung Bild 2 Gepäckversicherung Bild 7 Bild 5 zur Gepäckversicherung Gepäckversicherung Bild 3 Gepäckversicherung Bild 2 Gepäckversicherung Bild 5 Gepäckversicherung Bild 5



A-Z  |   A  |   B  |   C  |   D  |   E  |   F  |   G  |   H  |   I  |   K  |   L  |   M  |   N  |   P  |   R  |   S  |   T  |   U  |   V  |   W  |   Z  |  

Gepäckversicherung

Die Gepäckversicherung ersetzt den Zeitwert der mitgeführten und auf der Reise erworbenen persönlichen Gegenstände, wenn sie abhandenkommen, beschädigt oder zerstört werden durch strafbare Handlungen Dritter, z.B. Raub und Diebstahl, Beförderungsunternehmen, sofern das Reisegepäck sich in deren Gewahrsam befand (gilt nicht für Wertsachen), Transportmittelunfälle, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, Lawinen. Die Gepäckversicherung ersetzt die Kosten der nachgewiesenen Aufwendungen für notwendige Ersatzkäufe bis maximal 500,- EUR je Schadenfall, wenn das Reisegepäck nicht fristgerecht (nicht am selben Tag) durch ein Beförderungsunternehmen ausgeliefert wird.

Synonyme für "Gepäckversicherung"
Verwandte Themen zu "Gepäckversicherung"
Auslandskrankenversicherung - Ecke Links untenAuslandsversicherung - Ecke Links UntenAuslandsversicherung - Bogen rechts UntenAuslandsversicherung - Ecke rechts Unten
Impressum | Startseite | Sitemap | Landingpages