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Glossar zur Auslandskrankenversicherung
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Storno

Storno

Eine Storno ist die Rückabwicklung einer Buchung / eines Vertrags.

Rechnungswesen: Hier werden Buchungen mit einer Gegenbuchung rückgängig gemacht. Das nennt manauch Generalumkehr. Dabei werden aktive Beträge auf die passive Gegenseite gebucht und umgekehrt. Eine Storno ist durch eine Löschung nicht möglich, denn damit würde der gesamte Geschäftsvorfall aus der Buchführung verschwinden.

Im Vertragswesen kann einfach vom Vertrag zurückgetreten werden, wenn die Vertragspartner einverstanden sind. Unter Umständen fallen jedoch Stornogebühren.

Synonyme für "Storno"
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