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Verpflichtungserklärung
Einem Ausländer, der selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt, kann man durch eine Verpflichtungserklärung zu einem Aufenthaltstitel verhelfen.
Durch die Verpflichtungserklärung willigt der Erklärende ein, die Unterhaltskosten zu Gunsten eines Ausländers zu übernehmen. Der Verpflichtungsgeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Diese Erklärung wird gegenüber der Ausländerbehörde oder Auslandsvertretung abgegeben.
Die Verpflichtungserklärung begründet keine Verpflichtung gegenüber dem eingeladenen Ausländer, bietet aber staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit dafür, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen.
Die Verpflichtungserklärung wird auch im Verfahren für Kurzbesuchervisa (Schengen-Visum) als Einladungsnachweis verwendet.
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