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Freie Wahl unter allen Vertragsärzten. Sie brauchen nur Ihre Versichertenkarte.
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ist eine Praxisgebühr von 10 € je Arzt und je Quartal zu zahlen.
Ausnahmen:
Überweisungen zu einem anderen Arzt im gleichen Quartal - in diesem Fall ist die Praxisgebühr nur beim ersten Arzt zu entrichten. Arztbesuche aufgrund von Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Überweisungen vom Arzt zum Zahnarzt sind nicht möglich.
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