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Studentenversicherung - Glossar zur Auslandskrankenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten

Studentenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

Gesetzliche Studentenversicherung

Glossar





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Akupunktur in der gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

Akupunktur bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen gehört zur umfassenden Schmerztherapie der DAK - Gesundheit.
Voraussetzung für die Behandlung ist u.a., dass die Schmerzen länger als sechs Monate bestehen und die Behandlung von einem Vertragsarzt mit bestimmter Zusatzausbildung durchgeführt wird.
Die Akupunktur stellt aus unserer Sicht eine sinnvolle Ergänzung zur Schulmedizin dar. Deshalb setzen wir uns seit langem für die Aufnahme der Akupunktur in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Im Rahmen eines von der DAK - Gesundheit zusammen mit anderen Ersatzkassen durchgeführten Modellvorhabens konnte die Wirksamkeit von Akupunktur zur Behandlung von chronischen Rückenschmerzen im Bereich der Lendenwirbelsäule und chronischen Kniegelenksschmerzen wissenschaftlich untermauert werden.

Wir legen Wert darauf, dass bei der Akupunktur hohe Qualitätsanforderungen erfüllt werden. Deshalb dürfen die Leistungen über die Versichertenkarte nur von Ärzten mit entsprechender Zusatzausbildung erbracht werden. Unser Gesundheits-Informations-Zentrum oder Ihr Regionalzentrum hilft Ihnen gerne und gibt weitere Informationen zu Behandlungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.

Damit Sie einfach und unkompliziert einen Arzt in Ihrer Nähe finden, der diese Methode bei gleichzeitiger Kostenerstattung anbietet, halten wir Listen bereit, die Sie einfach im Gesundheits-Informations-Zentrum oder Ihrem Regionalzentrum anfordern können!

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