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Von Zuzahlungen und der Zahlung von Eigenanteilen können Sie teilweise befreit werden, sofern die Zuzahlungen von Ihnen und Ihren im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen und Ihres Lebenspartners zusammengenommen die Belastungsgrenzen von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen. Die Belastungsgrenze verringert sich mit der Zahl Ihrer im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen um: Ab 2013 veringert sich die Belastungsgrenze wie folgt: 4.851,– EUR für den ersten Angehörigen Für Versicherte mit einer schwerwiegenden chronischen Erkrankung, die wegen der chronischen Erkrankung in Dauerbehandlung sind, kann die Belastungsgrenze auf 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt gesenkt werden. |