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Unter besondere Therapieeinrichtungen versteht man zum Beispiel: Homöopathie, anthroposophische Medizin und Phytotherapie.
Die DAK - Unternehmen Leben übernimmt hierfür die Kosten, sofern die Arznei- bzw. Heilmittel dieser besonderen Therapierichtungen von einem Vertragsarzt (nicht jedoch von einem Heilpraktiker) verordnet werden.
Versicherte zahlen einen Eigenanteil.
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