Behandlung zur Kieferregulierung durch speziell ausgebildete Vertragszahnärzte.
Die Kosten werden in voller Höhe übernommen, wenn die Behandlung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde oder schwere Kieferfehlbildungen vorliegen. Zunächst ist ein Eigenanteil zu zahlen, der bei planungsgemäßem Abschluss erstattet wird.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie jederzeit!
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