|
Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung, Anspruch wegen derselben Krankheit bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
Höhe: 70 % des vorher bezogenen regelmäßigen Bruttoentgeltes, höchstens 90 % des Nettoentgeltes, abzüglich der Beitragsanteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
|