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Wenn die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausreichen, kommen verschiedene Vorsorgemaßnahmen in Betracht:
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ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (früher "Badekur"),
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Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten im EU-Ausland,
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stationäre Vorsorgemaßnahmen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche,
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Maßnahmen für Eltern mit Kindern (Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen).
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