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Wenn die Behandlungsmöglichkeiten am Wohnort nicht ausreichen, kommen verschiedene Vorsorgemaßnahmen in Betracht:
- ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten (früher "Badekur"),
- Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten im EU-Ausland,
- stationäre Vorsorgemaßnahmen für Erwachsene, Kinder und Jugendliche,
- Maßnahmen für Eltern mit Kindern (Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen).
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