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Freie Wahl unter allen Vertragszahnärzten.
Um die zahnärztliche Behandlung in Anspruch zu nehmen, genügt die Vorlage der Versichertenkarte.
Ab 01. Januar 2004 zahlen Sie ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine Praxisgebühr von 10 € je Zahnarzt und je Quartal.
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