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Glossar - Auslandskrankenversicherung - Sperrkonto

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Sperrkonto

Wenn man aus dem Ausland nach Deutschland kommt, z.B. für den Besuch einer Universität oder Sprachschule oder als Jobsuchende, benötigt man für das Visum oder die Aufenthaltsgenehmigung häufig ein Sperrkonto. Damit weist man nach, dass man über ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt in Deutschland verfügt. Man zahlt einen bestimmten Geldbetrag auf das Sperrkonto ein und kann dann monatlich nur über einen bestimmten Betrag verfügen. Damit ist sichergestellt, dass man für die gesamte Zeit des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügt.

Der Care Concept Blocked Account arbeitet mit der VietinBank zusammen. Die Sperrbescheinigung zur Vorlage bei der Botschaft erhält man umgehend und gleichzeitig ein kostenloses Girokonto für Deutschland.

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