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Stationäre Behandlung in der Auslandskrankenversicherung Stationäre Behandlungen bezeichnen ärztliche Behandlungen, die einen längerfristigen Aufenthalt des Patienten in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung voraussetzen. Die stationäre Behandlung muss von einem Arzt angeordnet werden und ein Einweisungsschein muss ausgestellt werden. Die Kosten für die stationäre Behandlung werden in der Regel von der Auslandskrankenversicherung erstattet. In den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife der Auslandskrankenversicherung ist festgelegt, was im Detail bei der stationären Behandlung erstattet wird. |