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Care Student - günstige Krankenversicherung für Sprachschüler und Studenten

Care Student - günstige private Krankenversicherung für Studenten, Schüler und Doktoranden in Deutschland

Care Student

Versicherungsbedingungen



AVB Krankenversicherung
AVB Pflegepflichtversicherung
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Verbraucherinfos / Wichtige Hinweise

Versicherungsbedingungen für bei der HanseMerkur Versicherungsgruppe VB-KV (CCS2019)

A: Allgemeiner Teil (gültig für alle im Teil B genannten Tarife Care Student)

Allgemeines
Designelement 1 zur Studenten Versicherung
Designelement 2 zur Studenten Versicherung § 2 Abschluss und Beendigung des Versicherungsvertrages
Designelement 2a zur Studenten Versicherung

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Designelement 36 zur Studenten Versicherung


A: Allgemeiner Teil (gültig für alle im Teil B genannten Tarife Care Student)

§ 1 Versicherbare Personen und Versicherungsfähigkeit

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:

  1. Versichert sind die im Versicherungsschein namentlich genannten Personen, für welche die vereinbarte Prämie bezahlt wurde.
  2. Versicherungsfähig sind Praktikanten, Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen sowie Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an staatlichen oder privaten, zu diesem Zweck zugelassenen Einrichtungen, vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
    1. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und unmittelbar vor Reiseantritt ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der EU, EWR oder des Schengen-Abkommens;
    2. Personen mit deutscher, österreichischer oder anderer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland;
    3. Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die unmittelbar vor Reiseantritt für einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren einen ständigen Wohnsitz im Ausland nachweisen können, während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der EU, EWR oder des Schengen-Abkommens.
  3. Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind Personen, die
    1. vorbehaltlich der vorrangigen Regelung zur Kindernachversicherung (vgl. § 2 (11) dieser Bedingungen) bei Versicherungsbeginn das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (12. Geburtstag);
    2. bei Versicherungsbeginn bzw. bei Beginn einer Anschlussversicherung (Verlängerung des Versicherungsschutzes durch Abschluss eines unmittelbar anschließenden neuen Versicherungsvertrages) das 36. Lebensjahr vollendet haben (36. Geburtstag);
    3. im Aufenthaltsland der gesetzlichen Kranken- und / oder Pflegeversicherungspflicht unterliegen;
    4. Leistungssport betreiben oder im Rahmen ihres Auslandsaufenthaltes eine körperliche Tätigkeit in einem der in Anlage 1 aufgelisteten Berufe bzw. eine sportliche Tätigkeit gegen Entgelt ausüben. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieser Bedingungen
    5. illegal in das Aufenthaltsland eingereist sind bzw. sich dort illegal aufhalten
    6. dauernd pflegebedürftig sind. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf;
    7. zum Zeitpunkt der Antragstellung bei dem Versicherer bzw. der Care Concept AG während der Dauer ihres befristeten Aufenthaltstitels in der Bundesrepublik Deutschland einen oder mehrere aufeinander folgende Reise-, Kranken- Versicherungsverträge abgeschlossen hatten, deren Gesamtversicherungsdauer einen Zeitraum von fünf Jahren überschritten hat (gemäß § 195 Abs. 3 VVG). Dies gilt auch dann, wenn mehrere aufeinander folgende Verträge bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften bestanden haben;
    8. sich vorbehaltlich der vorrangigen Regelung zur Kindernachversicherung (vgl. § 2 Ziffer 11. dieser Bedingungen) ohne die Versicherungsfähigkeit begründenden Hauptgrund im Reiseland aufhalten.
  4. Die Versicherungsfähigkeit entfällt, wenn die Aus- oder Weiterbildung oder die Durchführung eines Working-Holiday-Programmes nicht mehr der Hauptgrund für den vorübergehenden Aufenthalt im Reiseland während des versicherten Zeitraumes ist. Die Versicherungsfähigkeit entfällt auch dann, wenn die betreffende Person die Staatsangehörigkeit des Reiselandes erworben hat oder ihren ständigen Wohnsitz in das Reiseland verlegt hat, ohne einen Rückkehrwillen zu haben.
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PDF der Allgemeinen Versicherungsbedingungen Care Student Studentenversicherung  Versicherungsbedingungen Care Student - Studentenversicherung - als PDF herunterladen (252 KB)

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Care Student

Versicherungstyp: Günstige private Krankenversicherung für Studenten und Schüler in Deutschland



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