Studentenversicherung - Gesetzliche Krankenversicherung für Studenten (DAK-Gesundheit)

FAQ



Informationen zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten
gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
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gesetzliche Krankenversicherung für Studenten
Wie muss man sich als Student versichern?

Ihre Entscheidung für eine umfassende Ausbildung ist eine gute Basis für beruflichen Erfolg. Doch jeder Erfolg zählt nur, wenn Sie im Krankheitsfall gut abgesichert sind.
Als Studierende in Deutschland müssen Sie über eine Krankenkasse abgesichert sein. Diese Krankenversicherung ist eine wichtige Voraussetzung, um an einer Hochschule als Student eingeschrieben werden zu können.

Studenten sind sozialversichert

Als Student besteht für Sie Versicherungsschutz in

  • der Krankenversicherung,
  • der Pflegeversicherung und
  • der Unfallversicherung (während des Besuchs der Hochschule und auf den dazugehörigen Wegen).

Die Kranken- und Pflegeversicherung werden von uns als Ihrer Krankenkasse durchgeführt.
Die Unfallversicherung besteht automatisch über die Hochschule.

Wann muss ich mich als Student selbst versichern?

Die Mitgliedschaft und der Versicherungsschutz als Student beginnen im Allgemeinen mit dem Semester, frühestens mit dem Tag der Einschreibung bzw. Rückmeldung. Die Beiträge zur Krankenversicherung für Studenten betragen ab 2023 nur 96,79 EUR monatlich. In der Pflegeversicherung beträgt der Monatsbeitrag 27,61 EUR (für Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr ist ein Beitrag zur Pflegeversicherung in Höhe von 32,48 EUR zu zahlen).
Bei der Einschreibung muss der Hochschule Ihre Versicherungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorliegen.
Die DAK-Gesundheit meldet diese Versicherungsbescheinigung automatisch an Ihre Hochschule. Falls Ihre Hochschule noch nicht am digitalen System teilnimmt, erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung in Papierform.

Welche Krankenkasse wähle ich?

Bei der Wahl des richtigen Ausbildungszieles können wir Ihnen natürlich nicht behilflich sein, wohl aber bei der Wahl Ihrer Krankenkasse. Denn bei uns erhalten Sie vom ersten Tag der Mitgliedschaft/Versicherung an einen vorbildlichen Vollversicherungsschutz. Hinzu kommen viele weitere Pluspunkte, die für uns sprechen. Zum Beispiel machen wir es Ihnen so einfach wie möglich: Sie schließen online ab und sind mit dem ersten Semestertag voll versichert.

Wie viel darf ich nebenher hinzuverdienen?

Als ordentlicher Studierender können Sie neben Ihrem Studium eine Beschäftigung ausüben, wenn die Beschäftigung

  • nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt wird oder
  • auf nicht mehr als 3 Monate befristet ist oder
  • lediglich auf die Semesterferien begrenzt ist.

Sollten diese Grenzen überschritten werden, gelten Sie nicht mehr als Student, sondern als Beschäftigter und werden entsprechend sozialversicherungspflichtig. Bevor Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie sich bei uns beraten lassen. Wir helfen Ihnen gern.

Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.


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