Es gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Jahrespolice-Reiserücktrittversicherung VB-RJ 2022_02 (RJ2022_02) |
Um von Ihrer bisherigen Reiserücktrittsversicherung auf die neue zu wechseln, können Sie Ihren alten Vertrag taggenau kündigen. Anschließend können Sie die neue Reiserücktrittsversicherung zum darauf folgenden Tag beantragen. |
Sie können Ihren bisherigen Vertrag kündigen und den neuen Vertrag abschließen bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn oder bis zum 3. Werktag nach der Reisebuchung. |
Bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss die Versicherung spätestens drei Werktage nach der Buchung der Reise abgeschlossen werden. |
Bei der Jahrespolice wird kein Selbstbehalt fällig. |
In diesem Fall können Sie zu einer neuen Jahrespolice mit angepasster Versicherungssumme wechseln oder den Differenzpreis durch den Abschluss einer Einzelreisenpolice ausgleichen. |
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Die höhere Prämie gilt ab dem Zeitpunkt der ersten Beitragszahlung nach Ihrem 65. Geburtstag. |
Im Corona-Zusatzschutz ist eine Quarantäne durch eine Corona-Infektion oder den Verdacht darauf versichert. Und das sowohl vor Antritt als auch während der Reise. Erstattungsfähig sind folgende Kosten: Sie können Ihre Reise nicht antreten:
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Ja, Sie können sich in unserem Kundenportal registrieren, Ihren Vertrag hinzufügen lassen und anschließend den Corona-Zusatzschutz über die Serviceformulare zu Ihrem Vertrag beantragen. |
Der Corona-Zusatzschutz ist nur in Kombination mit unserer Reiserücktrittsversicherung in der Jahres- oder Einzelpolice abschließbar. |
Nein, der Corona-Zusatzschutz ist immer nur an eine konkrete Reise geknüpft. |
Bietet der Reiseveranstalter eine alternative Reise an, können Sie die entsprechenden Nachweise an uns weitergeben und Ihr Beitrag wird nach erfolgreicher Prüfung durch uns erstattet. Für die alternative Reise können Sie dann einen neuen Corona-Zusatzschutz beantragen. Findet jedoch eine Verschiebung derselben Reise statt, kann der Beginn des Corona-Zusatzschutz mitverlegt werden. |
Ja, wenn alle Mitreisenden den anteiligen Reisepreis in der Jahres- oder Einzelpolice absichern. Liegt der Reisepreis bei insgesamt 12.000 €, würde der Gesamtpreis durch die Anzahl der Mitreisenden geteilt werden und somit nur bei 4.000 € liegen. Dies gilt nicht für den Familientarif. |
Als Familie gelten höchstens 5 Personen. Davon maximal zwei Erwachsene und maximal 4 Kinder. ![]() |
Nein, die Personen müssen nicht in einem Haushalt leben oder miteinander verwandt sein. |
Gruppen können nur versichert werden, wenn es sich um eine Familie handelt (max. 5 Personen). |
Einen Versicherungsfall können alle versicherten Personen und die Risikopersonen auslösen. |
Maßgebend für die Familienpolice ist die Prämie des ältesten Familienmitglieds, in dem Fall also der Person, die über 65 Jahre alt ist. |
Der Schutz besteht für die Dauer der jeweiligen Reise, in der Jahrespolice jedoch höchstens für die ersten 56 Tage. |
Seminarkosten sind in der Jahrespolice mitversichert. Studiengebühren sind nicht versichert. |
Ja, wenn die Mietwagenkosten im Zusammenhang mit Ihrer Reise stehen, sind diese mitversichert. |
Ja, gemietete Wohnmobile können ebenfalls über die Reiserücktrittsversicherung abgesichert werden. |
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Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.
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