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Autorités des étrangers et bureaux des étrangers (Ausländerbehörden / Ausländerämter)


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Address Département des étrangers Ausländerbehörde in Duisburg
Rue:Königstraße 63-65
Localité: 47051 Duisburg
Téléphone: 0203 94000
FAX: 0203 2834178
Courriel: auslaenderbehoerde@stadt-duisburg.de

Ausländerbehörde Duisburg

Ein Sachgebiet des zentralen Bürger- und Ordnungsamtes der Stadt Duisburg ist die Ausländerbehörde Duisburg. Ihre zentrale Dienststelle befindet sich in der Königstraße.

Die Ausländerbehörde Duisburg bearbeitet hauptsächlich die folgenden Angelegenheiten:

  • Abmeldung, Anmeldung und Ummeldung von Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit
  • Asylangelegenheiten
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
  • Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Sprachberatung und Vermittlung von Integrationskursen
  • Verpflichtungserklärungen

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Ausländerbehörde Duisburg – die Außenstellen

Neben der zentralen Dienststelle verfügt die Ausländerbehörde Duisburg über drei Außenstellen, die die meisten der oben genannten Aufgaben übernehmen. Die Außenstellen der Ausländerbehörde Duisburg sind montags, dienstags, mittwochs und freitags für den Publikumsverkehr geöffnet. Sie befinden sich jeweils im selben Gebäude wie die entsprechenden Außenstellen des Bürger- und Ordnungsamtes:

  • Nord: Duisburger Str. 213
  • Mitte/Süd: Sittardsberger Allee 14
  • West: Bismarckplatz 1

In den Außenstellen der Ausländerbehörde Duisburg ist die Vorsprache nur nach Vereinbarung eines Termins (per Telefon, E-Mail oder online-Formular) möglich.

Ausländerbehörde Duisburg – Asylangelegenheiten

Sämtliche Angelegenheiten der in Duisburg lebenden Asylbewerber werden ausschließlich in der zentralen Dienststelle der Ausländerbehörde Duisburg bearbeitet:

  • Meldeangelegenheiten für Asylbewerber (Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung)
  • Ausstellung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen
  • Zuweisungsangelegenheiten
  • Bearbeitung von Umverteilungswünschen
  • Bearbeitung von Anträgen auf die Erlaubnis zum Verlassen des zugewiesenen Aufenthaltsbereiches („Urlaubsscheine“)
  • Ausstellung einer Schülersammelliste bei Klassenfahrten von Asylbewerbern
  • Beendigung der Aufenthalte bei negativem Abschluss des Asylverfahrens
  • Erteilung von Aufenthaltstiteln für Asylbewerber

Asylbewerber können in der Ausländerbehörde Duisburg montags, mittwochs und freitags vorsprechen, jedoch auch hier nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

Ausländerbehörde Duisburg – die Aufenthaltsrechtliche Beratungskommission

Wenn ein Asylverfahren mit einer Ablehnung endet, dann obliegt es ebenfalls der Ausländerbehörde Duisburg, die notwendigen Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen. In einigen Fällen würde eine Ausweisung/Abschiebung jedoch zu unerträglichen menschlichen Härten für den Betroffenen führen – selbst wenn sie dem bundesrepublikanischen Recht entspricht. Deswegen gibt es seit dem Jahr 2006 neben der Ausländerbehörde Duisburg auch eine Aufenthaltsrechtliche Beratungskommission. Sie wird von Prof. Dr. Just geleitet und besteht aus fünf ordentlichen und fünf stellvertretenden Mitgliedern, die unter anderem von der Caritas, vom Diakonischen Werk, von amnesty international, vom Deutschen Roten Kreuz und vom Duisburger Flüchtlingsrat entsendet werden. Die Aufenthaltsrechtliche Beratungskommission unterstützt Ausländer, die keine Aufenthaltserlaubnis (mehr) erhalten haben, indem sie

  • die Ausländerbehörde Duisburg bei Ermessensentscheidungen berät und gegebenenfalls
  • Betroffene dabei unterstützt, einen Antrag bei der Landeshärtefallkommission des Bundeslandes NRW zu stellen.
Responsabilité Ausländerbehörde in Duisburg :
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