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Autorités des étrangers et bureaux des étrangers (Ausländerbehörden / Ausländerämter)


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Address Département des étrangers Ausländerbehörde in Nürnberg
Rue:Hirschelgasse 32
Localité: 90403 Nürnberg
Téléphone: 0911 2314700
Courriel: ep@stadt.nuernberg.de

Ausländerbehörde Nürnberg

Die Ausländerbehörde Nürnberg ist die „Abteilung Ausländerwesen“ des dortigen Einwohnermeldeamtes. Sie befindet sich in der Hirschelgasse und ist Montag bis Freitag jeweils vormittags geöffnet. Besuche in der Ausländerbehörde Nürnberg sind ausschließlich nach einer vorherigen Terminvereinbarung möglich.

In Nürnberg leben rund 94.000 ausländische Staatsangehörige. Sie werden von der Ausländerbehörde Nürnberg in allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten betreut. Der Arbeitsbereich der Behörde ist dabei in zwei Gebiete aufgeteilt.

Der erste Bereich berät Kunden zu den Themen:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der EU
  • Freizügigkeitsbescheinigungen für Aufenthalte von EU-Bürgern und Schweizern in Deutschland
  • Asylgestattungen
  • Duldungen
  • Verpflichtungserklärungen bei erwünschten Besuchen ausländischer Staatsangehöriger

Der zweite Bereich unterstützt Ausländer in Bezug auf:

  • Integration
  • Migration
  • Beschäftigungserlaubnis
  • Studium in Deutschland
  • Tätigkeit als Au pair

Ein weiterer, dritter Bereich ist allein für alle Fragen zum Thema Staatsangehörigkeitswesen zuständig.

Unser Tipp: Krankenversicherung für Ausländer in Nürnberg

Die Care Concept® AG bietet zwei spezielle Krankenversicherungen für Ausländer in Deutschland an. Beide werden von den Ausländerbehörden - beispielsweise bei der Visumsverlängerung - anerkannt:

Ausländerbehörde Nürnberg – Aufenthaltserlaubnis und Krankenversicherungsschutz

Eine wesentliche Aufgabe Ausländerbehörde Nürnberg ist die Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland. Hierbei handelt es sich um einen zeitlich befristeten Aufenthaltstitel, wobei die Befristung je nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland variieren kann.

Die Aufenthaltserlaubnis ist sofort nach der Einreise bei der Ausländerbehörde Nürnberg zu beantragen und vor dem Ablauf rechtzeitig zu verlängern. Die Voraussetzungen für die Erteilung dieses Aufenthaltstitels sind:

  • ein gültiger Pass
  • Nachweise über den gesicherten Lebensunterhalt
  • das Vorhandensein ausreichenden Wohnraums
  • ein ausreichender Krankenversicherungsschutz
  • ein Nachweis über den Aufenthaltszweck, zum Beispiel in Form eines Arbeitsvertrags

Der Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes spielt also eine wesentliche Rolle, wenn es um die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis geht. Als „ausreichend“ wird der Versicherungsschutz angesehen, wenn er mindestens dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Es ist jedoch nicht Bedingung, sich bei einem der gesetzlichen Anbieter krankenversichern zu lassen. Die Care Concept AG als privater Anbieter kann wesentlich günstigere Angebote machen, die darüber hinaus auch genau auf die jeweiligen Bedürfnisse hinsichtlich des Aufenthalts in Deutschland zugeschnitten sind.

Responsabilité Ausländerbehörde in Nürnberg :
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