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Reiserücktrittversicherung Glossar - Auslandskrankenversicherung -
Glossar zur Auslandskrankenversicherung

Auslandskrankenversicherung

Glossar


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Reiserücktrittversicherung

Reiserücktrittversicherung
Bei der Reiserücktrittversicherung leistet der Versicherer bis zur Höhe des versicherten Reise-/Mietpreises Ersatz der vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten (Stornokosten) aus versichertem Grund.

  • bei Nichtantritt der Reise
  • bei Nichtnutzung des Mietobjekts Ersatz der zusätzlich entstehenden Hinreise-Mehrkosten,
  • bei verspätetem Antritt aus versichertem Grund
  • bei Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel von über zwei Stunden, sofern die An- und Abreise zum versicherten Arrangement gehören, max. bis zur Höhe der Stornokosten, die bei einer Stornierung angefallen wären

Versicherte Gründe für eine Reiserücktrittversicherung:

  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Tod
  • Jobwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
  • Schüler-/Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
  • Unfall, unerwartete schwere Erkrankung, Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes einer versicherten Person
  • betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Arbeitsplatzwechsel
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • erheblicher Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
  • unerwarteter Einberufung zum Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Bruch von Prothesen

Bei der Buchung einer Urlaubsreise lohnt es sich eigentlich immer zusätzlich zur Auslandskrankenversicherung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Synonyme für "Reiserücktrittversicherung"
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