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Stationäre Heilbehandlung in der Auslandskrankenversicherung Stationäre Heilbehandlung bezeichnet eine ärztliche Heilbehandlung, die einen längerfristigen Aufenthalt des Patienten in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung voraussetzen. Die stationäre Heilbehandlung muss von einem Arzt angeordnet werden und ein Einweisungsschein muss ausgestellt werden. Die Kosten für die stationäre Heilbehandlung werden in der Regel von der Auslandskrankenversicherung erstattet. In den Leistungsbeschreibungen der einzelnen Tarife der Auslandskrankenversicherung ist festgelegt, was im Detail bei der stationären Heilbehandlung erstattet wird. |