Wir empfehlen Ihnen, zusätzlich zur Reiserücktritts- auch die Reiseabbruchversicherung zu buchen. Diese erstattet Ihnen Kosten, wenn Sie ihren Urlaub abbrechen, unterbrechen oder verspätet antreten.
Falls Sie Ihre Reise wegen einer behördlichen Quarantäne aufgrund von Covid-19 nicht antreten können, greift unser Corona-Zusatzschutz, den Sie ebenfalls im Online-Antrag hinzubuchen können.
In der Einmal-Reiserücktrittsversicherung gibt es einen Selbstbehalt. Dieser greift, wenn Sie die Reise wegen einer unerwartet schweren Erkrankung, die ambulant behandelt wird, nicht antreten können oder umbuchen müssen. In unserem Online-Antrag können Sie wählen, ob Sie mit oder ohne Selbstbehalt abschließen möchten.
Unser Tipp: Schließen Sie direkt unsere Jahres-Reiserücktrittsversicherung komplett ohne Selbstbehalt ab.
Falls Sie Ihre Reise wegen einer behördlichen Quarantäne aufgrund von Covid-19 nicht antreten können, greift unser Corona-Zusatzschutz, den Sie ebenfalls im Online-Antrag hinzubuchen können.