Rechtlich gesehen sind alle unsere Tarife als Einmalzahlungen zu verstehen, d. h. der Versicherungsbeitrag ist für den gesamten Versicherungszeitraum unmittelbar bei Beginn des Versicherungsvertrages zu entrichten. Wir bieten jedoch eine zinslose Ratenzahlung (d.h. monatliche Zahlung) an. |
Betr.: Care Au Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste, Care Expatriate Basic/Comfort/Premium, Care China Business, Care China Classic |
Die Beitragszahlung ist für Ihren Versicherungsschutz entscheidend. Denn wir sind erst dann zur Zahlung einer Leistung bzw. Arztrechnung verpflichtet, wenn die Beiträge fristgerecht eingegangen sind. In diesem Zusammenhang bedeutet fristgerecht vor Beginn des Versicherungszeitraumes, auf den sich die Zahlung bezieht. |
Betr.: Alle Produkte, u.a. Care Au Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste |
Die Versicherungsbeiträge werden in der Regel bis zu einer Woche nach Versicherungsbeginn eingezogen. Sie erhalten einige Tage vor dem Einzug eine Benachrichtigung (Pre-Notification). Der Kontoinhaber sollte gewährleisten, dass genügend Geld auf dem Konto vorhanden ist. |
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Sie haben nach Erhalt der zweiten Mahnung 31 Tage Zeit, den Vertrag zu reaktivieren. Das heißt, Sie haben innerhalb dieser Frist Gelegenheit, durch Zahlung Ihres offen stehenden Beitrages den Vertrag fortzuführen. Ist nach der 31 Tage Frist keine Zahlung eingegangen, kann es durch fehlenden Versicherungsschutz bei visapflichtigen Aufenthalten zum Verlust Ihrer Aufenthaltsgenehmigung führen. Bitte beachten Sie, dass wir weiterhin Anspruch auf die Beitragszahlungen haben. Sie sind daher verpflichtet, den vollen Beitrag bis zum Versicherungsende zu begleichen, ohne Anspruch auf Erstattung der Leistungen bzw. Arztrechnungen. |
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Eine Erstattung von Beiträgen kann immer dann erfolgen, sofern ein Nachweis (Ablehnungsschreiben von Botschaften und Behörden, Versicherungsbescheinigungen anderer Versicherer, Flugtickets, Abmeldebestätigungen oder Attest eines Arztes) in Textform vorgelegt werden kann. |
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