Einige Tarife sehen auch eingeschränkte Leistungen für Zahnersatz vor. Je nach gewähltem Versicherungsschutz ist die Erstattung aber auf die Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes bzw. auf bestimmte Summen begrenzt. Außerdem sind Wartezeiten zu berücksichtigen. Das heißt, dass die Versicherung schon einige Zeit bestehen muss, bevor Sie Leistungen beanspruchen können. In den Behandlungsscheinen, die Sie zusammen mit der Versicherungsbestätigung erhalten, finden Sie nähere Informationen. Einen Behandlungsschein nehmen Sie bitte mit zu Ihrem Zahnarzt.
Bitte legen Sie uns im Zweifel einen Heil- und Kostenplan vor, bevor Sie sich in die zahnärztliche Behandlung begeben. Sie werden dann von uns über Ihre Leistungsansprüche schriftlich informiert. |