Ihr zuverlässiger Partner für
     Krankenversicherung im Ausland

Care Concept - FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Auslandsversicherung | Leistungen/Schadenregulierung
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ Werde ich über die Begleichung von eingereichten Rechnungen informiert?
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Designelement 1 zum FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Auslandskrankenversicherung | Leistung | Allgemeine Fragen.
Was muss ich tun, wenn ich einen Arzt brauche?

Nachdem Sie einen Antrag gestellt haben, können Sie sich im My Care Concept Kundenportal Informationen zum Versicherungsschutz herunterladen. Darin sind wichtige Informationen für den Arzt über Ihren Versicherungsschutz enthalten. Bitte nehmen Sie sie mit zu Ihrem Arzt. Er kann uns dann die Rechnung direkt zuschicken. Da aber ein direktes Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Arzt nicht besteht, kann es sein, dass er die Rechnungen Ihnen zuschickt.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Was muss ich machen, wenn der Arzt mir eine Rechnung schickt?

Für unsere Bearbeitung brauchen wir immer eine Krankheitsbezeichnung (Diagnose). In der Regel hat Ihr Arzt sie bereits auf der Rechnung vermerkt. Auf Röntgen- oder Laborrechnungen sind häufig keine Diagnosen vermerkt. In diesem Fall benötigen wir zur Prüfung auch die Rechnung des behandelnden Arztes, der die Untersuchung veranlasst hat.

My Care Concept Kundenportal:

My Care Concept KundenportalSie haben einen Schadenfall und möchten nun Belege, beispielsweise Arztrechnungen oder Apothekenquittungen, bei uns einreichen? Oder wir haben Sie im Zusammenhang mit einem Erstattungsantrag um Auskünfte gebeten (beispielsweise Selbstauskünfte oder Einreisenachweise). Diese Dokumente können Sie hier schnell und bequem hochladen: In unserem My Care Concept Kundenportal oder im Service-Portal.
Ihr Vorteil: Sie brauchen uns nichts per Post oder E-Mail zu schicken* und Sie erhalten sehr schnell die vertraglichen Leistungen.
*Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Originale anzufordern.

Care Concept RechnungsApp:

Care Concept RechnungsAppMit unserer Care Concept RechnungsApp können Sie Dokumente schnell und einfach von überall mit dem Handy oder Tablet scannen und sicher an uns übermitteln:
Care Concept RechnungsApp

Ihr Vorteil: Sie brauchen uns nichts per Post oder E-Mail zu schicken* und Sie erhalten sehr schnell die vertraglichen Leistungen.
*Im Einzelfall behalten wir uns vor, die Originale anzufordern.

Wir prüfen dann Ihren Leistungsanspruch und zahlen die Erstattung in der Regel direkt an den Arzt.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic / Comfort / Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste
Werde ich über die Begleichung von eingereichten Rechnungen informiert?

Nein! Bei einer direkten Rechnungserstattung an den Arzt werden Sie nicht weiter benachrichtigt. Wenn die Kosten nicht oder zumindest nicht in voller Höhe erstattet werden können, erhalten Sie in jedem Fall eine schriftliche Information.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Was mache ich, wenn ich mir Medikamente aus der Apotheke holen will?

Die Medikamente müssen ärztlich verordnet sein. Sie bezahlen sie direkt in der Apotheke, die dann den Kaufpreis auf dem Rezept vermerkt und die Ausgabe der Medikamente an Sie mit einem Stempel bestätigt. Bitte reichen Sie das Rezept nur zusammen mit der Rechnung des behandelnden Arztes ein. Wir können sonst Ihren Leistungsanspruch nicht prüfen. Wenn wir Ihre Bankverbindung noch nicht kennen, teilen Sie sie uns bitte gleichzeitig mit.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Was muss ich tun, wenn ich ins Krankenhaus muss?

Bitte sagen Sie bei der Aufnahme, dass Sie bei uns versichert sind. Falls Sie von uns eine Versichertenkarte erhalten haben, zeigen Sie diese bitte vor. Grundsätzlich werden nur die Kosten der allgemeinen Pflegeklasse übernommen (vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland). Das Krankenhaus stellt dann einen Kostenübernahmeantrag. Dann werden wir alles Weitere veranlassen.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Welche Leistungen erhalte ich für Zahnbehandlungen?

Es werden die Kosten einer schmerzstillenden Zahnbehandlung einschließlich Füllungen in einfacher Ausfertigung erstattet. Im Care Economy leisten wir bei einer Vertragsdauer bis zu 180 Tagen maximal 300,– EUR einschließlich Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz und bei einer Vertragsdauer über 180 Tage maximal 600,– EUR. Im My Care Concept Kundenportal können Sie Informationen zum Versicherungsschutz herunterladen, in denen Sie noch genauere Informationen finden. Diese nehmen Sie bitte mit zu Ihrem Zahnarzt.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste.

Erhalte ich auch Leistungen für Zahnersatz?

Einige Tarife sehen auch Leistungen für Zahnersatz vor. Je nach gewähltem Versicherungsschutz ist die Erstattung aber auf die Reparatur eines vorhandenen Zahnersatzes bzw. auf bestimmte Summen begrenzt. Außerdem sind Wartezeiten zu berücksichtigen. Das heißt, dass die Versicherung schon einige Zeit bestehen muss, bevor Sie Leistungen beanspruchen können. Im My Care Concept Kundenportal können Sie Informationen zum Versicherungsschutz herunterladen, in denen Sie noch genauere Informationen finden. Diese nehmen Sie bitte mit zu Ihrem Zahnarzt.


Bitte legen Sie uns im Zweifel einen Heil- und Kostenplan vor, bevor Sie sich in die zahnärztliche Behandlung begeben. Sie werden dann von uns über Ihre Leistungsansprüche schriftlich informiert.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic / Comfort / Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Erhalte ich auch Leistungen für eine Zahnreinigung?

Nein! In der Reisekrankenversicherung werden nur die Kosten für akut notwendige schmerzstillende Behandlungen erstattet. Bei einer Zahnreinigung handelt es sich um eine vorbeugende Maßnahme, die medizinisch nicht notwendig ist und vor allem nicht der Schmerzbehandlung dient. Hierfür sind keine Leistungen möglich.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Ich benötige eine Brille. Welche Leistungen kann ich hierfür beanspruchen?

Das ist sehr verschieden und kommt auf den abgeschlossenen Versicherungsschutz an. In einigen Tarifen erstatten wir die Kosten für Sehhilfen (dazu gehören auch Kontaktlinsen) bis zu gewissen Summen nach einer bestimmten Vertragslaufzeit. Voraussetzung ist, dass die Sehhilfe ärztlich verordnet und die Sehstärke angegeben ist. Sonnenbrillen werden in der Regel nicht erstattet.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Sind die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen (z. B. Krebsvorsorge) erstattungsfähig?

Nein! In der Reisekrankenversicherung werden nur die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen erstattet. Bei Vorsorgeuntersuchungen (hierzu zählen auch Impfungen) sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Hierfür sind grundsätzlich keine Leistungen möglich.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Welche Leistungen werden für eine Schwangerschaft bezahlt?

Grundsätzlich sind bei Vertragsabschluss bereits bestehende Schwangerschaften vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Wenn eine Schwangerschaft festgestellt wird, ist zunächst eine weitere Prüfung erforderlich. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Frauenarzt schriftlich bestätigen, wann die Schwangerschaft erstmals ärztlich festgestellt wurde und in welcher Schwangerschaftswoche Sie sich zu diesem Zeitpunkt befunden haben. Diese Bestätigung reichen Sie uns dann bitte ein und fügen eine vollständige Kopie Ihres Mutterpasses bei.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Sind Maßnahmen zur Schwangerschaftsverhütung versichert?

Nein! Die Kosten für Verhütungs- oder auch Antikonzeptionsmittel (Anti-Baby-Pille, Spirale, Diaphragmen usw.) sind grundsätzlich nicht erstattungsfähig. Dazu gehören auch alle Untersuchungen, die zur Feststellung einer geeigneten Verhütungsmethode dienen. Auch die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch können in der Regel nicht übernommen werden.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Sie haben die Erstattung direkt an den Arzt gezahlt. Ich hatte die Rechnung aber auch schon bezahlt. Wie bekomme ich jetzt mein Geld zurück?

Bitte sprechen Sie in solchen Fällen mit Ihrem Arzt. Er wird sicher schnell feststellen, dass die Rechnung doppelt bezahlt wurde und Ihnen den zuviel gezahlten Betrag umgehend zurücküberweisen.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Lohnt es sich grundsätzlich zusätzlich eine Unfallversicherung abzuschließen?

Die Kosten einer Behandlung von Unfallfolgen werden aus der Krankenversicherung erstattet. Die Unfallversicherung bietet darüber hinaus Versicherungsschutz gegen die Folgen einer unfallbedingten körperlichen Beeinträchtigung (Invalidität). Auch wenn Sie keine Unfallversicherung abschließen, haben Sie mit der Krankenversicherung Versicherungsschutz für Unfallverletzungen.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung, Care College Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste

Werden Arztkosten in voller Höhe erstattet?

Wenn die Kosten grundsätzlich erstattungsfähig sind, dann zahlen Sie einen Selbstbehalt je Versicherungsfall

  • in der Versicherung Care Global Basic: 50,– EUR
  • in der Versicherung Care Economy: 25,– EUR, bzw. 0 EUR bei entsprechender Tarifwahl
  • in der Care Au-Pair-Versicherung S: 35,– EUR
  • in der Care Au-Pair-Versicherung SI: 50,– EUR
  • im Tarif Care Expatriate können Sie zwischen drei unterschiedlichen Eigenanteilen wählen.

  • In der Versicherung Care College Basic: 120,– EUR Selbstbehalt / Versicherungsjahr
  • In der Versicherung Care Student: 300,– EUR Selbstbehalt / Versicherungsjahr

Dieser Betrag des Selbstbehalts wird bei der Erstattung abgezogen. Den Selbstbehalt zahlen Sie dann zusätzlich an den Arzt.

Betr.: Care Au-Pair-Versicherung (S und SI), Care Global Basic-Versicherung, Care College Basic Versicherung, Care Expatriate Basic/Comfort/Premium Versicherung, Care Economy-Versicherung für ausländische Gäste, Care Student

Alles rund um das Thema Rechnungen

© Care Concept AG 2024
 Direktbuchung

Care Concept AG
Ihr zuverlässiger Partner für Krankenversicherung im Ausland

 
+492289773544