Nein, die Incomingkrankenversicherung Care Visa Protect muss vor der Einreise beantragt werden. |
Ja, Sie können vor Beginn der Versicherungslaufzeit den Vertrag stornieren. Wenn Sie vorzeitig in Ihr Heimatland zurückkehren, ist eine Kündigung möglich. |
Die Prämie muss bei Abschluss des Vertrages gezahlt werden. |
Die Zahlung ist per SEPA-Lastschrifteinzug von deutschen und österreichischen Girokonten, per Kreditkarte und per PayPal möglich. |
Im My Care Concept Kundenportal können Sie in Ihrer Vertragsdetailansicht wichtige Informationen über Ihren Versicherungsschutz herunterladen. Wenn Sie zum Arzt gehen müssen, legen Sie diese bitte Ihrem Arzt vor. Bei einer stationären Behandlung bitten Sie das Krankenhaus, per Fax einen Kostenübernahmeantrag bei uns zu stellen. |
Bei einer nachgewiesenen Transportunfähigkeit besteht der Versicherungsschutz bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit ins Heimatland, maximal für die Dauer von einem Monat weiter. |
Die Leistungen im Schadensfall sind auf 50.000,– EUR pro Versicherungsvertrag begrenzt. |
Nur die Reparatur von vorhandenem Zahlersatz kann bis zu maximal 300,– EUR pro Versicherungsjahr/versicherter Person einschließlich der Kosten für eine schmerzstillende Zahnbehandlung erstattet werden. Neuer Zahnersatz, wie Kronen, Inlays und Brücken, sind nicht versichert. |
Grundsätzlich können Sie auch mit Vorerkrankungen in der Auslandskrankenversicherung Care Visa Protect versichert sein. Die im Zusammenhang mit den Vorerkrankungen stehenden Untersuchungen und Behandlungen und deren Folgen sind allerdings vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. |
Nein, bei einem Aufenthalt im Heimatland besteht kein Versicherungsschutz. |
Nein, denn Personen, die gegen Entgelt eine Tätigkeit als Sportler oder Bauarbeiter ausüben, sind nicht versicherbar. |
Ja! Bitte beachten Sie aber auch hier, dass Vorerkrankungen sowie Vorsorgeuntersuchungen nicht mitversichert sind. |
Nein, eine Verlängerung ist nicht möglich. |
Bei einer bereits bestehenden Schwangerschaft sind die Schwangerschaftsuntersuchungen und -behandlungen nicht mitversichert. Lediglich bei akut auf der Reise auftretenden Komplikationen besteht Versicherungsschutz. Entbindungskosten, sowie Folgen der Entbindung sind nicht versichert. |
FAQ Care Visa Protect als PDF herunterladen (39KB) |
Rechtlicher Hinweis: Die in dieser Veröffentlichung enthaltenen Angaben stellen keine Vertragsgrundlage dar, sondern dienen ausschließlich der Produktbeschreibung. Maßgeblich sind ausschließlich die Allgemeinen Versicherungs- und Tarifbedingungen, die Ihrem Vertrag zugrunde liegen.